Die Millionen schmerzen Goldman und Cerberus - zumal sie befürchten müssen, dass das Beispiel Schule macht. Laut Kaufvertrag ist die Zustimmung Berlins nötig, wenn die Eigner 50 Prozent oder mehr an die Börse bringen wollen. Die Amerikaner hatten Berlin die Gesellschaft im Jahr 2004 abgekauft. Nach FTD-Informationen lässt sich aus dem Kaufvertrag grundsätzlich aber kein Rechtsanspruch auf eine Zahlung ableiten. Die Forderung gilt daher als rechtlich heikel. Goldman Sachs und Cerberus haben sich dem Vernehmen nach mehrfach versichern lassen, dass ihre Zahlung nicht strafbar wäre.
Sollte sich die Zustimmung des rot-roten Senats sowie des Abgeordnetenhauses hinauszögern, könnten die Investoren zunächst unter 50 Prozent der GSW an die Börse bringen. Sie bräuchten aber auch später die Erlaubnis, falls die Quote der an der Börse notierten Papiere - etwa durch Kapitalmaßnahmen - über 50 Prozent steigt.
Geplant ist der Börsengang für Mai. Es wäre der größte einer Immobiliengesellschaft seit Jahren. Mit einer Marktkapitalisierung von bis zu 900 Mio. Euro ist die GSW ein Kandidat für den MDax. Kommende Woche will Nußbaum den Senat unterrichten