Thurgau: 14. April 2010, 05:36

65 tote Schafe aus dem Stall geholt

Lämmerzeit: Diese Schafe sind gut versorgt und konnten in Ruhe ablammen. Andernorts, in Tägerwilen, ist es Artgenossen schlecht ergangen. Bild: Reto Martin

TÄGERWILEN. Das Veterinäramt hat in Tägerwilen 200 Schafe beschlagnahmt. Die Tiere litten unter Wurmbefall und waren unterernährt. 65 weitere Schafe wurden tot geborgen. Der Tierhalter ist Wiederholungstäter. Vor zwei Jahren schon wurde über ihn ein Haltungsverbot für Schweine verhängt.

Stefan Borkert

Ein Border Collie huscht über den Hof. Alte Autos, Gerümpel und Zäune liegen herum. Drei Kühe beobachten die Szenerie. Im Stall hört man das blöken von Schafen. Genauer von rund 200 Tieren. Sie haben überlebt. 65 haben den Winter nicht überstanden. Der Schafzüchter hat sie vermutlich nur unzureichend gegen Wurmbefall behandelt und zu wenig gefüttert. Viele der toten Tiere waren krank und sind wohl verhungert.

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Aus dem separaten Stallabteil, wo die Kadaver gelagert waren, drang bereits Verwesungsgeruch nach draussen. Mittlerweile gehe es den verbliebenen Tieren deutlich besser, sagt Kantonstierarzt Paul Witzig. Er hat dafür gesorgt, dass die Schafe genügend Futter bekommen und das auch kontrolliert. Im Stall liegt Heu für ungefähr zwei Wochen. Dem Schafzüchter und dessen Frau droht nun mit ziemlicher Sicherheit ein umfassenderes Tierhaltungsverbot.

Entsetzliche Zustände

Christian Senn, stellvertretender Kantonstierarzt, sagt, dass die Schafe à domizil vom Veterinäramt beschlagnahmt worden seien. Vor drei Wochen war Kantonstierarzt Paul Witzig vor Ort. Der Schafzüchter war angezeigt worden. Was Witzig vorfand, ruft im Dorf Entsetzen hervor. Aufgestapelt in einem separaten Raum lagen die Kadaver der toten Schafe. Diejenigen, die noch lebten waren in einer erbarmungswürdigen Verfassung.

Die Zustände erinnern an den Schaf- und Schweinezüchter aus Felben-Wellhausen, der 2001 schweizweit wegen seiner schlechten Tierhaltung in die Schlagzeilen geriet.

Dorfbewohner haben beobachtet, wie ein Fuchs mit Fleischteilen in der Schnauze aus dem Stall gerannt kam. Der Tierhalter ist bekannt im Dorf. Er hat vor Jahren vom Vater einen grossen gepflegten Hof übernommen. Jetzt ist das Anwesen heruntergekommen. Immerhin werden dort wohl nicht mehr lange Tiere leben müssen, denn die Liegenschaft ist verkauft.

Das Gelände mit malerischem Blick auf den Untersee soll in Bauland umgezont werden, bestätigt Gemeindeammann Markus Thalmann. Dorfbewohner zweifeln, ob der Verkauf die Schulden des Tierhalters decken. Er wolle fortzügeln, heisst es. Vom Jura ist die Rede. Allerdings werden wohl weder er noch seine Frau dort Tiere halten können, denn ein Tierhaltungsverbot, ausgesprochen vom Kanton, gilt für die ganze Schweiz.

Ob alle Familienmitglieder, die im Betrieb arbeiten von einem solchen Tierhaltungsverbot betroffen sind, das ist juristisch nicht eindeutig geklärt. Im Fall des Schafzüchters ist es wohl so, dass ein Sohn und eine Tochter eine landwirtschaftliche Ausbildung absolvieren. Der fehlbare Schafzüchter und dessen Frau sind inzwischen jedenfalls vom Bezirksstatthalter und Untersuchungsrichter vernommen worden.

Christian Senn sagt, dass die Verhängung des Tierhaltungsverbots erfolgen solle, wenn für die noch lebenden Schafe eine Lösung gefunden wurde. Er geht aber davon aus, dass das nächste Woche der Fall sein wird.

Brief des Gemeinderats

Auch der Tägerwiler Gemeinderat ist aktiv geworden. Er hat einen besorgten Brief an das Veterinäramt geschrieben, mit der Aufforderung, bis Ende April Stellung zu den Vorgängen zu beziehen.

Der Gemeindeammann begründet dieses eher ungewöhnliche Vorgehen, damit, dass jetzt «eifach gnueg Heu duune» sei. Thalmann sagt weiter, dass die Gebäude abgebrochen werden sollen. Wie lange die Familie dort noch wohne, könne er nicht sagen. Eine Zonenplanänderung jedenfalls dauere sicher ein Jahr. Das Schreiben ans Veterinäramt möchte er nicht veröffentlichen. Der Gemeinderat habe beschlossen, nicht an die Presse zu gehen.

Reinhold Zepf, Präsident des Thurgauischen Tierschutzverbandes, ist zornig. Er hat gestern Strafanzeige erstattet. Dass die tierschutzwidrigen Zustände auf dem Hof nicht schon früher aufgefallen sind, ist ihm ein Rätsel. Schliesslich sei dem Tierhalter vor rund zwei Jahren verboten worden, Schweine zu halten. Das Schweinehaltungsverbot wird von Christian Senn bestätigt. Auch damals fehlte Geld für Futter.

Zepf ist überzeugt, dass, wenn man den Hof besser kontrolliert hätte, diese Zustände nicht hätten entstehen können. Er sagt, man hätte gleich ein allgemeines Tierhaltungsverbot aussprechen können. «Warum soll der Tierhalter Schafe besser behandeln, als Schweine?»

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1 Kommentare Beitrag kommentieren
von pofeiler
14.04.2010 21:45 Uhr

Was meint RR Schläpfer wohl dazu

Interessiert warten wir auf ein Statement von RR Schläpfer, vermutlich ist er auch in diesem Fall der Tierquälerei der Meinung, dass man nicht so einfach ein Tierhaltevervot verhängen könne, wegen der Existenz des Halters und so. Am besten wäre es zwar er hätte gar keine Meinung zum Schutz aller Tiere.
Urs Erwin Breuss


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