Thurgau: 10. April 2010, 01:01

SD-Präsident abgeblitzt

Der Steckborner Gerichtspräsident darf laut Bundesgericht eine Anklage wegen Rassendiskriminierung gegen SD-Präsident Willy Schmidhauser beurteilen.

urs-Peter Inderbitzin

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft erhob im Juni 2009 gegen Willy Schmidhauser bei der Bezirksgerichtlichen Kommission Steckborn Anklage wegen Rassendiskriminierung.

Flugblätter und Schmähungen

Der Präsident der Schweizer Demokraten reichte daraufhin ein Ablehnungsbegehren gegen den Bezirksgerichtspräsidenten ein. Schmidhauser begründete dies mit dem Argument, der Bezirksgerichtspräsident habe ihn in einem früheren Verfahren für das Verteilen eines Flugblatts mit einer unverhältnismässigen Busse von 2500 Franken bestraft.

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Es sei für ihn immer noch unverständlich, dass er für die im Flugblatt begangenen Nötigungsversuche verantwortlich gemacht worden sei, obwohl das Flugblatt den Namen seiner Partei, und nicht seinen eigenen, getragen habe.

Eine Befangenheit ergebe sich auch aus dem Umstand, dass René Schwarz jahrelang mit Flugblättern, mit Leserbriefen und Inseraten traktiert und zur Abwahl empfohlen worden sei; er habe nicht nur diese Schmähungen hinnehmen, sondern insbesondere auch stets befürchten müssen, nicht mehr gewählt zu werden. «Solche Angriffe müssten auch den lang- und sanftmütigsten Richter innerlich aufwühlen», begründete Schmidhauser das Ablehnungsbegehren. Schwarz sei als befangen anzusehen und dürfe nicht über ihn richten.

Wider Treu und Glauben

Das Bundesgericht hat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Dass René Schwarz an der Verurteilung des SD-Präsidenten wegen versuchter Nötigung mitgewirkt hat, bilde keinen Ausstandsgrund, zumal die Verurteilung und auch die angeblich überharte Strafe akzeptiert worden sei. Als geradezu rechtsmissbräuchlich taxiert das Bundesgericht das Vorgehen von Schmidhauser, jahrelang öffentlich gegen den Gerichtspräsidenten zu polemisieren und hinterher zu argumentieren, dieser sei nunmehr gegen ihn eingenommen und damit befangen. Ein solches Verhalten, so das Bundesgericht, ist mit dem auch für Private geltenden Gebot des Handelns nach Treu und Glauben nicht vereinbar und kann schon deshalb keinen Rechtsschutz finden. Ganz abgesehen davon liefere der SD-Präsident keinen einzigen konkreten Hinweis darauf, dass sich Schwarz durch die Angriffe in irgendeiner Weise habe beeindrucken lassen.



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1 Kommentare Beitrag kommentieren
von pofeiler
12.04.2010 11:58 Uhr

Bundesgericht hat Unrecht

Wer Herr Schwarz kennt, weiss dass das Bundesgericht falsch entschieden hat. Schwarz hat eine Tendenz was im nicht passt passend zu machen. Das sieht man wenn man sich die Urteile von Schwarz näher betrachtet. Wer seine Materie nicht Beherrscht ist auf die Mittel der Nötigung angewiesen. Aber das sollte eigentlich das Bundesgericht wissen.
Urs Erwin Breuss


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