St.Gallen: 07. April 2010, 07:49
Keine Moslem-Grabfelder
Moslembestattung auf dem Friedhof Feldli: T-Kreuz anstelle eines christlichen Kreuzsymbols. Archivbild: Ennio Leanza
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ST.GALLEN. Ein Moslem-Dachverband forderte kürzlich separate moslemische Friedhöfe. In der Stadt St.Gallen ist dies wegen eines kantonalen Gesetzes nicht möglich. Es wird demnächst überarbeitet: Kommt nun eine Diskussion über Moslem-Friedhöfe?
daniel klingenberg
Der nationale Dachverband Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (Kios) fordert, dass Moslems in jedem Kanton nach islamischen Regeln bestattet werden können (Tagblatt vom 15. März). Kios-Präsident Farhad Afshar will dies nötigenfalls mit rechtlichen Mitteln anstreben. Zu einer moslemischen Bestattung gehört, dass der Leichnam getrennt von Gläubigen anderer Religionen und mit dem Kopf nach Mekka ausgerichtet beigesetzt wird. Das bedeutet: Es braucht eine separate Grabfläche innerhalb eines Friedhofs.
In Luzern und Zürich ist dies möglich.
Revision bis in fünf Jahren
In der Stadt St. Gallen gibt es eine solche Form der Bestattung nicht. Denn das kantonale Gesetz über Friedhöfe und Bestattungen aus dem Jahr 1964 schreibt vor, dass die «Erdbestattung in Reihengräbern vorzunehmen» sei. Die Gräber sind demnach fortlaufend in der «Reihenfolge der Todestage» anzuordnen.
Dies bestätigt Gabriela Maag, Leiterin des Rechtsdienstes des kantonalen Departements des Innern, auf Anfrage. Separate Grabfelder sind von Gesetzes wegen nur für Kinder, Familien und Priester vorgesehen. Daher sei es rechtlich nicht möglich, an einem separaten Ort ein Grabfeld mit Bestattungsrichtung Mekka zu eröffnen.
Laut Gabriela Maag steht eine Revision des Gesetzes über Friedhöfe und Bestattung an. Anlass dafür sei nicht die Forderung nach Moslem-Gräbern, sondern die Veränderung der Bestattungspraxis. In den 1960er-Jahren sei die Erdbestattung der Regelfall gewesen, heute ist es die Kremation. Dieser Veränderung wolle man rechtlich Rechnung tragen. Gabriela Maag rechnet damit, dass die Revision bis in fünf Jahren über die Bühne ist.
Dabei werde auch die Regelung der fortlaufenden Bestattung in Reihengräbern sowie die Einrichtung separater Grabfelder zur Diskussion stehen, sagt Gabriela Maag weiter.
Debatte im Kantonsrat
Zuständig für die Revision der kantonalen Gesetzgebung für das Friedhofswesen ist der Kantonsrat. Bei der Beratung dieses Geschäfts dürfte es daher auch zu einer politischen Diskussion über separate Grabfelder für Moslems kommen.
Nach Mekka «drehen»
Trotz der rechtlichen Unmöglichkeit für dem Islam gemässe Bestattungen versuchen die städtischen Friedhofsgärtner, den Bedürfnissen der Moslems entgegenzukommen. Innerhalb des Spielraums der 90 Zentimeter Breite, welche ein Grab hat, lege man den Leichnam so, dass der Kopf in Richtung des islamischen Heiligtums weise. Statt eines Holzkreuzes, dem christlichen Symbol, werde ein T-Kreuz oder ein Stab angeboten, hiess es beim Bestattungsamt. Jährlich werden einige wenige Moslems in St. Gallen beigesetzt.
Weitere Artikel zu diesem Thema :«Dialog statt Forderung»
Neben der Koordination Islamischer Organisationen Schweiz (Kios) gibt es einen zweiten nationalen Dachverband der Moslems. Der Roggwiler Arzt Hisham Maizar ist Präsident der Föderation islamischer Organisationen in der Schweiz (Fids). ... »
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3 Kommentare | Beitrag kommentieren |
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von Freidenkender 07.04.2010 09:43 Uhr |
Absurde Forderung mit rassistischen ZügenDie unter Gerichtsdrohung vorgebrachte Forderung nach separaten muslim. Friedhöfen stammt von Farhad Afshar, der immer wieder mit neuen Sonderregelungen für Muslime vorstellig wird. Grossmäulig und tatsachenwidrig behauptet dieser, den mächtigsten Muslim-Verband zu vertreten. Eine dreiste Lüge. Afshar spricht bestenfalls für eine kleine Gruppe hier lebender fundamentalistischer Schiiten. Mit seinen provozierenden Vorstössen und Drohungen zeigt er eindrücklich, dass ihm an Integration gar nichts, an herrischem Machtanspruch um so mehr gelegen ist. In der Schweiz ist es Aufgabe des Staates, jedem Einwohner, ungeachtet seiner Religion ein anständiges Begräbnis zu garantieren. Da wird niemand diskriminiert, ausgegrenzt, aber der Staat übernimmt auch nicht Forderungen von religiösen Gruppen auf bevorzugte Behandlung.. Es gibt in der Schweiz weder Reine noch Unreine, weder unter den Lebenden noch Toten. Afshars Forderungen sind absurd, rassistisch und total abzulehnen. |
von jb 07.04.2010 10:30 Uhr |
Wie das Gesetzt es sagtIn der Schweizer werden alle Menschen gleich bestattet, ob sie nun Muslime, Christen, Zeugen Jevohas oder sonst was sind.
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von schwizer 10.04.2010 23:04 Uhr |
Extrawurst!Was soll das? Hier zeigt sich wieder einmal mehr dass die Muslime sich nicht integrieren wollen. In der Schweiz gibt es Erdbestattung oder Feuerbestattung, basta.
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