St.Gallen: 14. April 2010, 06:38
Bewilligung schon vor Abstimmung
Blick vom Oberen Graben in Richtung Schibenertor. In der Strassenmitte, wo die Bäume stehen, ist die Einfahrt zur Parkgarage vorgesehen. Bild: Ralf Streule
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ST.GALLEN. Ein Teil der Schibenertor-Parkgarage ist bereits bewilligt, bevor die politischen Entscheide dazu gefällt sind. Es gehe um rechtliche Vorabklärungen, heisst es bei der Stadt auf Anfrage.
Ralf Streule
Die geplante Schibenertor-Parkgarage am Oberen Graben ist heftig umstritten. Vor allem von linksgrünen Kreisen wird kritisiert, der Bau sei eine «Mogelpackung», da sie politisch und finanziell mit der Marktplatz-Neugestaltung verknüpft sei. Noch ist offen, ob die Garage je gebaut werden kann: In naher Zukunft steht eine Volksabstimmung über die Marktplatz-Neugestaltung an – und damit wird auch über die Zukunft der Parkgarage entschieden.
Bewilligung wirft Fragen auf
Vor diesem Hintergrund überrascht der Eintrag in der Liste bewilligter Baugesuche: «Neubau viergeschossige Parkgarage Oberer Graben». Die Bauherrin Cityparking AG hat von der Stadt eine Bewilligung für ein Bauprojekt erhalten, welches politisch noch nicht unter Dach und Fach ist.
Es gehe dabei um rechtliche Vorabklärungen, sagt der städtische Bausekretär Alfred Kömme auf Anfrage. Die «vorgezogene Bewilligung» sei dafür ein oft angewendetes Verfahren.
Damit wolle man sich versichern, dass der geplante Bau überhaupt den Vorschriften entspreche. Es sei nicht so, dass die Stadt die Garage schon fest eingeplant habe oder der Abstimmung vorgreifen wolle.
«Das Baugesuch betrifft zudem erst einen kleinen Teil des Gesamtprojekts», sagt Kömme. Man habe die Bewilligung auch darum vorgezogen, um rechtliche «Erschliessungsfragen» während der allfälligen Bauzeit zu klären.
Die oberirdische Gestaltung, Ein- und Ausfahrten zum Beispiel, müssten in einer späteren Phase bewilligt werden, falls die Neugestaltung angenommen werde.
Es bestehe keine Gefahr, dass die Cityparking AG bei einem Abstimmungs-Nein dank der Bewilligung auf den Bau bestehen bestehen könnte, sagt Kömme. Schliesslich brauche es für den Bau weiterhin die Zustimmung der Stadt als eine der Grundeigentümerinnen.
Zudem hänge die Parkgarage rechtlich mit der Aufhebung der oberirdischen Parkplätze zusammen – und diese mache keineswegs Sinn, wenn die Marktplatz-Neugestaltung nicht angenommen würde.
Zwei Einsprachen bereinigt
Gegen die Teilbewilligung für die Parkgarage sind zwei Einsprachen eingegangen: Die eine sei abgewiesen worden, da sie nichts mit dem eigentlichen Bau zu tun gehabt habe.
Die zweite Einsprache bezüglich allfälliger Probleme während des Baus der Garage hingegen sei behandelt und bereinigt worden.
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1 Kommentare | Beitrag kommentieren |
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von tek berhe 13.04.2010 23:31 Uhr |
Hat der Stadtrat das Amt für Baubewilligungen im...Ich habe schon vollstes Vertrauen, dass der Stadtrat nicht mit gezinkten Karten spielt. Solange es um "technische" Vor-Abklärungen geht, die kein Präjudiz schaffen, vertraue ich wirklich darauf! |
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