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KURZ NOTIERT

Ullrichs Einspruch wird abgelehnt

RADSPORT. Ein Schweizer Kantonsgericht hat den Einspruch der Anwälte des dopingverdächtigen Jan Ullrich gegen ein Rechtshilfeverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft abgelehnt. Damit ist der Weg frei, die in Ullrichs Anwesen in Scherzingen/Schweiz bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Unterlagen an die Staatsanwaltschaft in Bonn weiterzuleiten. Allerdings können die Anwälte Ullrichs, der seine Karriere mittlerweile beendet hat, bis 26. Mai Einspruch vor dem Obersten Schweizer Gerichtshof einlegen. Das Kantonsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass gegen Jan Ullrich wegen Betrugs ermittelt wird.