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10. März 2010, 22:15 Uhr

Wenn der Weg aus Hartz IV zur Falle wird

Martina Streibel ist seit sieben Jahren arbeitslos und auf Hartz IV angewiesen. Nach hunderten erfolglosen Bewerbungen fasst sie einen Entschluss. Ihr Traum, ohne Stütze zu leben, scheint greifbar.

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© Sebastian Willnow/DDP

Martina Streibel will endlich raus aus Hartz IV: Etliche Praktika, Arbeitsagentur-Maßnahmen und hunderte erfolglose Bewerbungen liegen hinter ihr, doch nichts hat etwas gebracht. Dann fasst die gelernte Tontechnikerin einen Entschluss: Die leidenschaftliche Köchin schreibt ein Kochbuch. In "Hartz-Haft, aber lecker" stellt sie Rezepte für den kleinen Geldbeutel vor. Und das Projekt wird tatsächlich ein Erfolg: Seit November 2009 hat sie 5000 Bücher verkauft - mehr, als sie sich jemals erträumt hat.

Martina Streibel meldet sich von Hartz IV ab

Weil der Buchverkauf läuft, meldet sich Martina Streibel schließlich im November bei der Arbeitsagentur von Hartz IV ab und wagt den Schritt in die Selbstständigkeit. Kurz darauf meldet sich ein Sachbearbeiter bei ihr: Sie könne sich nicht einfach so abmelden, heißt es, schließlich ende ihr Hartz-IV-Bewilligungszeitraum erst zum 31. Dezember. Erst dann sei eine Abmeldung möglich. Martina Streibel beschließt, trotzdem an ihrem Kochbuchprojekt weiterzuarbeiten.

Im Februar bekommt die Kochbuch-Autorin dann aber Post von der Arbeitsagentur: Sie soll knapp 4000 Euro bezahlen, weil sie angeblich unrechtmäßig Leistungen bezogen hat. Der Grund: Die Arbeitsagentur geht von einem halbjährigen Bewilligungszeitraum für Hartz IV aus. Deshalb werden die Erträge von Martina Streibels Nebenverdienst aus dem Buchverkauf über diesen Zeitraum addiert. Und weil die Kochbuch-Autorin im November und Dezember - als sie sich ja eigentlich von der Stütze abmelden wollte - besonders viele Bücher verkauft hat, geht die Arbeitsagentur von einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von etwa 1300 Euro während des gesamten Bewilligungszeitraums aus.

Keine Aufforderung zur Rückzahlung bei festem Job

Anwalt Steffen Bundrück sagt: Hätte Martina Streibel Anfang November einen festen Job angenommen – und nicht eine selbstständige Tätigkeit als Autorin angemeldet - wäre von der Arbeitsagentur keine Aufforderung zur Rückzahlung der Hartz-IV-Leistungen verschickt worden. Der Grund dafür liegt in der Logik des Gesetzes: Mit den festgeschriebenen Bewilligungszeiträumen für die Stütze soll verhindert werden, dass jemand nur zwei Monate im Jahr arbeitet und - zum Beispiel im November und Dezember mit dem Verkauf von Weihnachtsbäumen - viel Geld verdient, aber den Rest des Jahres von staatlichen Zahlungen lebt.

Anwalt Bundrück geht davon aus, dass die Mitarbeiter der Arbeitsagentur in Martina Streibels Fall nicht richtig reagiert haben: "Man merkt, dass die Mitarbeiter hier nicht auf den Einzelfall schauen, sondern im Grunde genommen versuchen, einfach das Gesetz anzuwenden", sagt er.

Martina Streibel hat inzwischen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt. Steffen Bundrück sieht ihre Chancen, zu gewinnen, bei 70 bis 80 Prozent. "Im Gesetz steht, dass man sich jederzeit von den Arbeitslosengeld-II-Forderungen abmelden kann und meines Erachtens nach in diesem Fall nicht von sechs Monaten Bewilligungszeitraum auszugehen ist, sondern lediglich von vier Monaten", sagt der Anwalt. Bis entschieden wird, ob Martina Streibel zahlen muss oder nicht, wird allerdings noch viel Zeit vergehen: Der Experte schätzt, dass der Rechtsstreit zwei bis drei Jahre dauern könnte.

Kostpoben In ihrem Hartz-IV-Kochbuch hat Martina Streibel 70 Rezepte zusammengestellt. "Alles ist einfach nachzukochen", verspricht Martina Streibel. Und: Keines der Gerichte kostet pro Person mehr als drei Euro.
Eine kleine Auswahl der Rezepte finden Sie hier.

Buchtipp Martina Streibel: Hartz-haft, aber lecker! Preiswerte und kreative Kochideen für jeden Tag, Spiralbindung, Preis: 8,80 Euro - plus zwei Euro Versand.

Bestellen können Sie das Buch online unter:
www.hartz-haft.de/bestellung

KOMMENTARE (10 von 33)
 
FStern (13.03.2010, 15:51 Uhr)
Leider Typisch Arbeitsamt...
...da kann man bei der Bürokratie oft nur noch den Kopf schütteln. Ein Beispiel: Im Übergang zwischen Studium und Beruf habe ich an einer der zahlreichen Weiterbildungen teilgenommen, deren Ziel es ist, vor allem Akademikern den Berufseinstieg zu erleichertern, indem man ihnen einige Praxiskenntnisse zukommen läßt (und dass das überhaupt nötig ist sollte einem mal zum Nachdenken bringen). Dabei habe ich folgende Unsinnigkeiten erlebt: Ein Teilnehmer wollte für den Zeitraum des Kurses umziehen, da er zwar im Süden Deutschlands studiert, dort aber keine Bindungen hatte. Für den Ort, an dem der Kurs rechnete er sich zudem bessere Berufschancen aus. Aber das Arbeitsamt bestand darauf, dass er an seinem Studienort wohnen bleiben solle und bezahlte stattdessen lieber eine Zweitwohnung plus fahrtkosten für eventuelle Rückreisen zum Erstwohnsitz. Ein weiterer bekam irrsinnigen Stress mit seiner Arbeitsvermittlerin, weil sie unbedingt mit ihm sprechen wollte, ihm aber immer Termin schickte, die während der Kurszeiten lagen. Jedesmal schickte er ihr Alternativtermine zurück, und jedesmal bekam er zur Antwort "Nein, das ginge nicht, aber er könne ja am .... kommen." Der neue Termin passte dann aber meistens auch nicht. Schließlich wurde er regelrecht angepflaumt, dass er verpflichtet wäre, zu erscheinen, obwohl er doch gar nichts dagegen hatte, zu kommen, sondern einfach nur nicht den Kurs verpassen wollte, den ja schließlich das Arbeitsamt (bzw. die EU) bezahlt hatte. Das ganze hätte man mit einem einfachen Telefongespräch, in dem man mögliche Termine miteinander hätte abstimmen können, schnell und einfach lösen lassen. Aber nein....
auslaenderin (13.03.2010, 08:23 Uhr)
altlasten?
Der Beitrag über Martina Streibels Fall hat mich sehr aufgewühlt (zumal ich davon ausgehe, dass sie nicht die einzige ist, die auf solche Weise "miss"-handelt wird. Ich gratuliere Ihnen, Frau Streibel, dass sie sich nicht unterkriegen lassen!! Aber HIMMEL; DEUTSCHLAND!!!! Solchen Menschen sollte man ein Denkmal setzen, sie auf einen Thron tun als gutes Beispiel für all die Hunderttausenden, die aufgegeben haben und sich selber keine Chance geben für ihre Zukunft!
Kann es sein, dass der Staat seine BürgerInnen bewusst klein hält, noch immer leidend an den Auswirkungen des 2. WK, denen zufolge Deutschland NICHT gross werden DURFTE? Wo auch immer es herkommt, ich finds schade, wie solch gutem Willen wie dem von Frau Streibel entgegnet wird.
thurnschuhgeist (12.03.2010, 08:54 Uhr)
...hallo Hr. Günter Jauch, ähnlicher Fall bei mir
Weil ich als Freischaffender (damals Existenzgründer) weniger Aufträge hatte als ich es mir wünschte, musste ich ergänzende Leistungen beantragen. Doch schnell war klar, das ist kein Dauerzustand. Ich wollte selbstverständlich raus aus HARTZ IV.
Weil von der ARGE nichts kam, bin ich selbst aktiv geworden. Ich habe die ARGE darum gebeten, mir endlich offene Stellen anzubieten. Kurz darauf kam eine, ich bewarb mich, eine Eingliederungsvereinbarung wurde getroffen, ich erhielt den Arbeitsplatz.
Der ARGE war bekannt, dass ich ab dem "Soundsovielten" also wieder im Arbeitsmarkt bzw. Arbeitnehmer bin.

Doch die Leistungen erhielt ich weiter. Bereits nach dem ersten Eingang auf meinem Konto bat ich darum, die Leistungen bitte schnellstmöglich einzustellen.
Es hieß, dass das nicht so schnell ginge, ich möge mich bitte gedulden.
Monate vergiengen, die Leistungen wurden weiter bezahlt. Weiteres Bitten half nichts.
Ein Argument war z. B., dass ich die Leistung zunächst weiter erhielte, weil mein Lohn ja wohl zu gering sei, um davon zu Existieren. Was soll man dazu sagen...
Ich kam an einen Punkt, wo ich sicher war, das Geld steht mir zu... und gebrauchen konnten wir (meine Frau und zwei Kinder) es ja tatsächlich. Nicht, dass es uns dadurch viel besser ging. Nein, denn das Geld war ja, kaum auf dem Konto, schon wieder weg. Zu hoch waren die Altschulden aus der freien Tätigkeit...
Kurzum: Ich erhielt irgendwann also auch die Aufforderung aus Hessen / Forderungsmanagement: Ich habe unrechtmäßig Leistungen erhalten. Jetzt soll ich rund 9.000 EUR zurück zahlen.
Ich legte Widerspruch ein! Inzwischen ist die Sache bei meinem Anwalt. Was dabei rauskommt - keine Ahnung!
Ich kann nur sagen, da ich mehrmals darum bat - das habe ich alles schwarz auf weiß per Brief, Mail, Einschreiben - , die Leistungen einzustellen, hoffe ich auf ein gerechtes Verfahren.

Gruß!
AttaTroll (12.03.2010, 08:08 Uhr)
@ Hundeschule
Die Lösung ist einfach und logisch: Wenn Sie kleine Überschüsse haben, von denen Sie (noch) nicht autark leben können, investieren Sie diese gleich wieder in Ihr Unternehmen; Sie dürfen 100 Euro pro Monat anrechnungsfreien Überschuss haben, den Rest investieren Sie in Ihr Geschäft. Das hat zwei Vorteile: Erstens bleiben Sie vorerst im Leistungsbezug und Ihre KV und RV sowie Ihr Existenzminimum sind gesichert, zweitens stabilisieren Sie dadurch Ihr Geschäft und können damit in den nächsten Monaten Ihr Einkommen erhöhen.
Rechnen Sie sich genau aus, wieviel Geld Sie monatlich für Ihre Betriebskosten, KV, RV und privaten Bedarf benötigen. Erst wenn Sie diesen Betrag mindestens 3 Monate hintereinander erwirtschaftet haben, macht es Sinn, sich bei der Arge abzumelden. Bis dahin immer alle Überschüsse über 100,00 Euro wieder in den Betrieb stecken.
Das ist nicht nur legal, sondern auch vernünftig; niemandem ist damit gedient, wenn Sie einen Monat lang autark sind und im nächsten Monat sowieso wieder Hartz IV beantragen müssen. Und Sie wollen ja sicherlich dauerhaft raus aus Hartz IV.
Ich habe mich vor 3 1/2 Jahren aus Hartz IV heraus selbständig gemacht, und bin genau so vorgegangen.

klausfrantz (12.03.2010, 02:33 Uhr)
Tili sagte zu Klausfrantz .....
Mann-oh-Mann, ist das aber ein tolles Sammelsuriummmmm von Durcheinander-Gedanken und wahnsinnig-beachtenswert-tollen Fremdwörtern - Hurrraaaahhhh :
"..absolut korrekt. Ja...die arbeitslosen Akademiker, wenns denen zu wohl wird, dann versuchen sie sich als Hilfs-Juristen. Möglicherweise ist da auch der Neid bestimmend, wo man doch schon jahrelang alimentiert als akademisches Prekariat vor sich hinbosselt., irgendwie was Besseres ist und noch nicht mal ein Koch- oder Kinderbuch geschrieben hat.
Wir Grundkurs-Lateiner sagen dann gerne einmal: Divide et impera. Sollte Frau Streibel mit ihrem Kinderbuch scheitern, so ist das für sie persönlich sicher schade, sie wäre jedoch einige Monate aus dem laufenden Leistungsbezug absent und hat somit weniger Kosten vverursacht. Ist sie erfolgreich, ist sie adäquat unterstützt worden. Wo ist nun also das Problem? Das Jobcenter soll ja nun - so das hehre Ideal - nicht nur rigide endabrechnende Armutssubventionssanlage sein, die in aller Beliebigkeit Hähne schließt oder öffnet, sondern hat konkret den Auftrag, Menschen zu FÖRDERN und in Arbeit zu bringen. "
Nemeinung (11.03.2010, 23:32 Uhr)
Rechnen Glücksache?
Für alle: Nach dem SGB II sind das Gehalt oder die Einnahmen aus selbstständiger Arbeit ein Zufluss von Geldern im laufenden Monat als Einkommen zu betrachten.
Nach Abzug des monatlichen Bedarfes ist das im z.B. Januar erzielte EInkommen im Februar schon Vermögen.

Die Leistungsabteilung des Jobcenters Pankow sollte nochmal zum Grundkurs gehen.

Denn die Frage ist doch, woher soll ich als Selbstständiger im Januar wissen was ich im März an Einkommen erziele- Gelle!
Icehockeyraver (11.03.2010, 13:37 Uhr)
Arno Dübel soll erstmal Zurückzahlen
Ich finde es eine Frechheit das jemand der sich selber um Arbeit bemüht auch noch zurückzahlen soll. Dann soll aber auch Arno Dübel alles zurückzahlen der erstens nicht Arbeiten will und noch darauf stolz ist, und auch noch für seine Auftritte in den Medien Geld dafür bekommt. Daher ist das Geld der Frau nach dem allg. Gleichbehandlung Gesezt nicht zurück zuzahlen. Weil hier jeder davon redet das es nicht Aufgabe des Staats oder Steuerzahler ist. Dazu möchte ich auch eins sagen es ist auch nicht aufgabe des Steuerzahler für die jenigen die sich ein neues Auto kaufen die Abwackprämie zu zahlen, bzw. sollte von denen die sich kein Deutsches Auto gekauft habe diese auch wieder zurückgezahlt werden da diese damit die Deutsche Wirtschaft und die Arbeitsplätze gefährden und vieleicht morgen schon ihren eigenen. Auch geht es dem Steuerzahler nichts an Geld für Erdbeben usw. in die Welt zutragen, wenn hierfür Geld da ist dann ist auch Geld für das eigene Volk da und das hat vorrang, den von diesen in die Welt getragenen Gelder wird doch auch nichts zurück gezahlt bzw. gefordert. Last der Frau das Geld und seit froh das sie Arbeit hat und das aus eigener Kraft geschaft hat und mit ihren Steuern auch euchre Abwackprämie jetzt mit finanzieren kann und nicht von euren Steuern leben muss. Und denk daran es kann jeder in diese Situation kommen schneller als er denkt.
Tili (11.03.2010, 10:43 Uhr)
Klausfrantz sagt...
...absolut korrekt. Ja...die arbeitslosen Akademiker, wenns denen zu wohl wird, dann versuchen sie sich als Hilfs-Juristen. Möglicherweise ist da auch der Neid bestimmend, wo man doch schon jahrelang alimentiert als akademisches Prekariat vor sich hinbosselt., irgendwie was Besseres ist und noch nicht mal ein Koch- oder Kinderbuch geschrieben hat.
Wir Grundkurs-Lateiner sagen dann gerne einmal: Divide et impera. Sollte Frau Streibel mit ihrem Kinderbuch scheitern, so ist das für sie persönlich sicher schade, sie wäre jedoch einige Monate aus dem laufenden Leistungsbezug absent und hat somit weniger Kosten vverursacht. Ist sie erfolgreich, ist sie adäquat unterstützt worden. Wo ist nun also das Problem? Das Jobcenter soll ja nun - so das hehre Ideal - nicht nur rigide endabrechnende Armutssubventionssanlage sein, die in aller Beliebigkeit Hähne schließt oder öffnet, sondern hat konkret den Auftrag, Menschen zu FÖRDERN und in Arbeit zu bringen.
klausfrantz (11.03.2010, 01:22 Uhr)
Rückzahlungs ist rechtens!!!
Lieber Günter Jauch,
als arbeitslosen Akademiker hat mich nach vielen repressiven Sozialamts-Jahren dank SPD-Schröder-Koalition Hartz-IV aus einem menschenunwürdigen Tief befreit.
Wenn ich nun für jeweils 6 bevorstehende Monate Arbeitslosengeld-II einen Antrag stelle, bin ich vertragsgebunden, am Ende der 6 Monate auch mein selbständiges Einkommen mit Einnahmen und Ausgaben als Betriebskostenabrechnung nachzuweisen.
Falls ich im 5. und 6. Monat plötzlich 8.000 Euro Gewinn einsacken würde, dann ist das mit den ersten 4 Monaten antragsvertragsgemäß zusammen zu verrechnen.
Ich sähe kein objektives Recht, mich deshalb bei Günter Jauch antragsvertragswidrig und selbstbemitleidend zu beschweren; denn Vertragsantrag ist Vertragsantrag!
Dass diese Frau den Gewinn des 5. und 6. Monats glaubt für ihr Kinderbuch (nach dem Kochbuch) zu brauchen, ist Ergebnis phantasieloser, selbstüberheblicher Selbstüberschätzung: Wieso glaubt diese Frau, nachdem viele Arbeitslose ihrer Kochkurse ihr Kochbuch kauften, dass ebenso viele Kinder so blöd sind, ihr Kinderbuch zu kaufen? Wer beweist denn, dass sie (als ehemalige Friseuse???) eine begabte Kinderbuchautorin ist? Wenn sie mit dem Buch auf den Bauch gefallen ist, braucht sie sowieso wieder Hartz-IV.
Was soll also das Gejammere ohne Rechtsgrundlage: Nur Grundlage für IHR teures Moderatoren-Honorar? Sie verdienen schon genug mit "Wer wird Millionär?" etc. Bei Ihnen sollte man Berufsverbot für jeden Zweitjob als Gesetz erlassen!!!! Jüngere, nicht so verbrauchte Moderatoren wie Sie brauchen auch eine Job.
klaus-frantz@online.de

Mann, war das eine schnelle Löschung, innerhalb 15 min.!!!!!!!!!!
klausfrantz (11.03.2010, 01:17 Uhr)
Kommentar von Klaus Frantz
Der Kommentar überlebt keine 30 Minuten, denn Günter Jauch wird gegen jede Kritik geschützt - besonders dann, wenn er eine arme schutzlose und rechtlose Frau so zur Schau stellt .....
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