Diese können Sie von der Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes erhalten.
Da kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben, da ich hierzu die Brücke selbst sehen müsste. Sollten Sie Zweifel an der Therapieempfehlung haben, wäre es am besten, einen anderen Zahnarzt zu befragen.
Ich würde mir dazu keine Lokalanästhesie geben lassen, da dann unter Umständen alle Zähne betäubt werden müssten. Bitten Sie doch einfach um mehr Vorsicht bei der Sondierung. In der Regel kann man ohne weiteres Schmerzen vermeiden, wenn man vorsichtig vorgeht.
Wenn Sie die Zahnhälse ästhetisch nicht stören, würde ich erst einmal die Zähne mit hochkonzentrierten Fluoridlacken schützen. Das müsste eigentlich reichen.
Wir würden eher von der Behandlung im Ausland abraten. Um eine aufwändige chirurgische Therapie durchzuführen und hochwertigen Zahnersatz anzufertigen, reicht oft eine Urlaubsreise ins Ausland zeitlich nicht aus. Zu einer qualitativ hochwertigen Zahnersatzbehandlung gehört auch eine umfassende Nachsorge, die sich über Wochen bis Monate hinziehen kann. Dieses wird erschwert durch die weite räumliche Entfernung des Behandlers. Das Gesetz sieht vor, dass Nachbesserungen oder Mängelbeseitigungen am Zahnersatz nur bei dem Zahnarzt erfolgen können, der den Zahnersatz angefertigt hat. Ein deutscher Zahnarzt ist somit nicht zu Nachbesserungen verpflichtet, wenn der Zahnersatz im Ausland hergestellt wurde, mit Ausnahme von Notfallbehandlungen. Sollten weiterhin bei der chirurgischen Behandlung Komplikationen auftreten, können mehrere zusätzliche Behandlungstermine und eventuell weitere Eingriffe notwendig sein, wobei es vorteilhaft wäre, den Zahnarzt wohnortnah zu haben. Im Falle von Behandlungsfehlern kann es bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu Schwierigkeiten kommen. Sie sollten über diese Aspekte noch einmal nachdenken und weitere detaillierte Erkundigungen einziehen.