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Apostillen und Beglaubigungen von Urkunden

 

Dokument mit Apostille
Die Bestätigung der Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Apostille oder Beglaubigung.Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

 

Was kostet eine Apostille oder eine Beglaubigung?

Für eine Apostille oder eine Beglaubigung ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese wird im Einzelfall festgesetzt und beträgt nach den derzeit gültigen Bestimmungen zwischen 10,00 € und 100,00 €. Die Verwaltungsgebühr ist per Bankeinzug, Überweisung oder bei Besuch grundsätzlich in bar zu begleichen.

Wie reicht man einen Antrag ein?

Die Dokumente können der zuständigen Behörde (siehe Infobox) mit einem schriftlichen Antrag zugeschickt werden. Nähere Informationen dazu können Sie den entsprechenden Internetseiten entnehmen.
Zuständige Behörden
Urkunden, die vom Landtag, einem nordrhein-westfalischen Ministerium oder dem Landesrechnungshof ausgestellt worden sind, beglaubigt das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.

Bei Personenstandsurkunden, Zeugnissen etc. hilft die Bezirksregierung weiter, in deren Bezirk die Urkunde ausgestellt worden ist.

Zeugnisse des zweiten juristischen Staatsexamens beglaubigt das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen       .

Für die Bestätigung von Führungszeugnissen ist das Bundesverwaltungsamt zuständig       .
Zuständig im Ministerium für Inneres und Kommunales
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW
Referat 56
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 / 871 2576
E-Mail Referat56@mik.nrw.de

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