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Undurchsichtige Angaben: Gericht moniert Lebenspolicen
Ein Hamburger Gericht hat Klauseln zur vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen für ungültig erklärt. Anbieter müssen bei der Berechnung von Rückkaufswerten und der Erläuterung von Stornoabzügen gegenüber dem Kunden transparanter werden.Das Hanseatische Oberlandesgericht hat alte Lebensversicherungsklauseln mit undurchsichtigen Rückkaufswerten gekippt. Damit bestätigte der 9. Zivilsenat gestern in Hamburg Urteile des Landgerichts. Die beanstandeten Verträge betreffen Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen aus den Jahren 2001 bis 2007. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der strittigen Fragen Revision zugelassen. Die Klauseln zum Rückkaufswert enthielten dem Versicherungsnehmer die Berechnung des korrekten Rückkaufswerts vor, monierten die Richter. Außerdem sei nicht deutlich genug zum Ausdruck gekommen, dass bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ein Stornoabzug nur erfolgen kann, wenn er mit dem Versicherten vereinbart wurde und "der Höhe nach angemessen ist".
Gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Verbandsklagen geführt. Sie richteten sich gegen die allgemeinen Versicherungsbedingungen, insbesondere die Regelungen zu Kündigung, Prämienfreistellung, Stornoabzug und Verrechnung der Abschlusskosten. Die Versicherungsgesellschaften haben laut Gericht darauf hingewiesen, dass sie für Neuabschlüsse seit dem 1. Januar 2008 ihre Versicherungsbedingungen den Vorgaben des Gesetzes angepasst hätten.
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28.07.2010
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