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  29.07.2010, 17:54    

Nach Haftprüfung: Jörg Kachelmann ist frei

Erfolg des Anwalts: Bis zum Prozessbeginn darf der unter Vergewaltigungsverdacht stehende TV-Moderator das Gefängnis verlassen. Das Oberlandegericht Karlsruhe befand, es gebe "keinen dringenden Tatverdacht".
Der TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hob am Donnerstag den Haftbefehl gegen ihn auf. Der 52-jährige Schweizer saß in Haft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll, was er bestreitet.
Für das Gericht liegt angesichts eines "bestreitenden Angeklagten" und der Nebenklägerin als einziger Belastungszeugin die Fallkonstellation der "Aussage gegen Aussage" vor. Bei dem mutmaßlichen Opfer könnten "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" nicht ausgeschlossen werden, hieß es vom Gericht.
Damit hat die Haftbeschwerde Erfolg, die Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock Anfang Juli beim Landgericht Mannheim eingelegt hatte. Dieses hatte die Aufhebung des Haftbefehls noch mit der Begründung abgelehnt, seine Einlassungen seien wenig plausibel. Dagegen werde die Aussage des mutmaßlichen Opfers nach wie vor als glaubhaft eingestuft.
Die Haftbeschwerde wurde daraufhin an das zuständige Oberlandesgericht Karlsruhe weitergeleitet, das nun zur gegensätzlichen Auffassung gelangte und die "umgehende Freilassung" des Moderators bis zum Prozessbeginn anordnete, weil somit keine Fluchtgefahr bestehe.
Kachelmann-Anwalt: Justizskandal für einen Grenzen Anwalt Birkenstock hat die Freilassung von Jörg Kachelmann begrüßt. "Wir freuen uns alle jetzt", sagte der Jurist nach Verkündung der Entscheidung. Der Beschluss des Oberlandesgerichts habe einem Justizskandal Grenzen gesetzt, sagte der Anwalt. Man bereite sich jetzt konzentriert weiter auf die Hauptverhandlung vor. "Und was wir da vorhaben und tun, das werden wir dann, wenn die Hauptverhandlung beginnt, umsetzen."
Durch die Haftentlassung könnte sich der Prozessbeginn verschieben. Denn ohne Haftbefehl besteht keine besondere Dringlichkeit für Kachelmanns Fall. Da der Moderator wieder auf freiem Fuß ist, müsse die Terminplanung überprüft werden, sagte ein Sprecher des Gerichts. Möglicherweise müssten andere Verfahren vorgezogen werden.
Die Aufhebung des Haftbefehls gegen Jörg Kachelmann ist nach Ansicht des Strafrechtlers Ulrich Wehner ein "sehr deutliches Signal" zugunsten des Fernsehmoderators. "Das Oberlandesgericht sieht die höchste Verdachtsstufe nicht mehr, was auf die Unschuld oder zumindest die Nichterweisbarkeit der Vorwürfe gegen Kachelmann hindeutet", sagte der Berliner Strafrechtsanwalt.
Jörg Kachelmann wird am 29. Juli 2010 aus der Haft entlassen   Jörg Kachelmann wird am 29. Juli 2010 aus der Haft entlassen
Kein TV-Comeback in naher Zukunft Eine Rückkehr auf den Bildschirm bedeutet die Entlassung für den ARD-Wetterexperten jedoch nicht . "Wir warten das schwebende Verfahren ab", sagte ein Sprecher der ARD- Programmdirektion in München. "Durch die Aufhebung des Haftbefehls ist für uns keine neue Ausgangslage entstanden." Der 52-Jährige hatte in der ARD bis vor den Olympischen Winterspielen in Vancouver im Februar regelmäßig das Wetter um 19.50 Uhr sowie in den "Tagesthemen" präsentiert.
Kachelmann saß seit dem 20. März 2010 wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung in Untersuchungshaft in Mannheim. Er soll seine Freundin vergewaltigt, mit einem Messer am Hals verletzt und ihr mehrmals gedroht zu haben, sie zu töten. Im Fall einer Verurteilung droht dem Schweizer eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Der Moderator beteuerte jedoch von Anfang an seine Unschuld. Sein Anwalt spricht von einer Falschbeschuldigung durch Kachelmanns langjährige Freundin, die ihn auch angezeigt hatte.
  • 29.07.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland

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