Gebühren, Tarife | Mallnitz Kärnten Österreich | Nationalpark Hohe Tauern

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Gebühren, Tarife

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Grundsteuer 

Gemeinderatsbeschluss vom 05.02.1992
Grundsteuer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Kosten: 500 v.H. des Messbetrages

Grundsteuer von den Grundstücken
Kosten: 500 v.H. des Messbetrages

Kommunalsteuer

Kosten: 3 v.H. des Messbetrages 

Orts- bzw. Kurtaxe

Gemeinderatsbeschluss vom 10.04.2008

(1) Die Kurtaxe wird nach den Jahreszeiten abgestuft.
a) Vor- und Nachsaison: vom 01.September bis 14. Dezember und vom 15. April bis 30. Juni
b) Hauptsaison: vom 01. Juli bis 31. August und vom 15. Dezember bis 14. April 

(2)  Die Kurtaxe wird nach den Gebietsteilen der Gemeinde Mallnitz abgestuft. Das Gemeindegebiet wird in folgende Gebietsteile gegliedert:   

a) Gebietsteil A: zu diesem gehören alle Objekte der Ortschaften Mallnitz und Stappitz, beginnend beim Bahnhofsgebäude bis zum Weiderost in Richtung Tauerntal, bis zum Gatter beim Haus Partusch (Mallnitz 89), bis zum Weiderost in Richtung Ankogelbahn und bis zum Weiderost bei der Einbindung der Gemeindestraße Parz. 644/18, KG Mallnitz, in den Hagenerweg, einschließlich Jugendporthaus Stappitz 33.
b) Gebietsteil B: zu diesem gehören alle Objekte der Ortschaften Dösen und Rabisch und alle Objekte der Ortschaften Mallnitz und Stappitz, soweit diese nicht in den Gebietsteil A und C  fallen.
c) Gebietsteil C: zu diesem gehört das Gasthaus Hochalmblick

(3)  Die Kurtaxe beträgt je abgabenpflichtiger Person und Nächtigung nach § 3 Abs. 1 erster Satz:
a) Euro 2,00 in der Hauptsaison im Gebietsteil A
b) Euro 1,92 in der Hauptsaison im Gebietsteil B
c) Euro 1,03 in der Zeit vom 15.12. bis 14.04. im Gebietsteil C
d) Euro 1,57 in der Nebensaison im Gebietsteil A
e) Euro 1,50 in der Nebensaison im Gebietsteil B
f) Euro 0,00 in der Zeit vom 15.04. bis 14.12. im Gebietsteil C

Zusätzlich zur Kurtaxe hat die Gemeinde eine Nächtigungstaxe einzuheben. Die Nächtigungstaxe ist eine Landesabgabe und an das Land abzuführen. Die Nächtigungstaxe beträgt 0,50 Euro pro Nächtigung.

Hundeabgabe

Gemeinderatsbeschluss am 21.12.2001 je Hund
Kosten: € 21,80 

Kanalanschlussbeitrag

Gemeinderatsbeschluss am 15.12.2009
je Bewertungseinheit € 2.543,55 

Kanalgebühr

Gemeinderatsbeschluss am 15.12.2009
Bereitstellungsgebühr pro Jahr je Bewertungseinheit € 105,00 
plus €  1,31 je m³ verbrauchten Wasser

Müllabfuhrgebühr

Gemeinderatsbeschluss am 19.12.2005
für Hausmüll je Sack € 6,60 je Entleerung
je Ringtonne (80 l) € 6,60 je Entleerung
je Ringtonne (120 l) € 8,75 je Entleerung
je Ringtonne (240 l) € 13,80 je Entleerung
je Großraummülltonne (ca. 1100 l) € 62,40 je Entleerung

Grabgebühr 2004 - 2013

Gemeinderatsbeschluss am 06.10.2003

Einzelgräber € 131 für 10 Jahre
Familiengräber € 174 für 10 Jahre
Urnennischen € 131 für 10 Jahre

 

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