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Nach Eintritt der Sedisvakanz:

Weihbischof Josef Grünwald
zum Diözesanadministrator im Bistum Augsburg gewählt  


Weihbischof
  Josef Grünwald
  Diözesanadministrator
Weihbischof
Josef Grünwald
Diözesanadministrator
Das Domkapitel der Diözese Augsburg hat nach Kenntnisnahme der Sedisvakanz in seiner Sitzung vom 8. Mai 2010 gemäß can. 421 § 1 CIC Weihbischof Josef Grünwald zum Diözesanadministrator gewählt. Der Gewählte hat die Wahl angenommen. Er hat damit gemäß can. 427 § 2 CIC die Amtsgewalt erlangt und für die Zeit der Sedisvakanz die Leitung der Diözese Augburg übernommen.

Der neugewählte Diözesanadministrator der Diözese Augsburg hat mit sofortiger Wirkung den bisherigen Generalvikar der Diözese Augsburg, Domkapitular Prälat Karlheinz Knebel, zum Ständigen Vertreter des Diözesanadministrators bestellt.



Sedisvakanz:
Der Begriff „Sedisvakanz“ entstammt der lateinischen Sprache („sede vacante“) und bedeutet übersetzt: „Unbesetzter Sitz“. Gemeint ist die Kathedra des Diözesanbischofs im Hohen Dom. Solange der Bischofsstuhl vakant ist, darf innerhalb des Bistums keine Veränderung vorgenommen werden. Nur der Diözesanbischof, der die „plena potestas“, die volle Gewalt in Lehre und Jurisdiktion im Bereich der Ortskirche innehat, ist dazu berechtigt.

Diözesanadministrator:
Der Diözesanadministrator leitet in der Sedisvakanz das Bistum. Der Administrator gehört in der Regel dem Domkapitel an. Er hat seine Wahl sofort dem Heiligen Stuhl mitzuteilen. Sein Amt erlischt mit der Amtsübernahme durch einen neuen Diözesanbischof.