"Die erkennbaren Tendenzen bei der Annahme der Vergleichsquote der Medienfonds VIP 3 und 4 sind positiv", sagte am Dienstag ein Sprecher der
HVB . Die Bank wickelt die Vergleiche für alle Kreditinstitute ab, die VIP-Fonds vertrieben haben. Anlegeranwälte gehen von einer Quote von 90 Prozent aus. Die Annahmefrist endete am Montag. Die endgültige Zustimmungsquote kann die HVB erst in einigen Wochen nennen.
Damit endet größtenteils ein juristischer Kleinkrieg, den sich Anlegeranwälte und Banken über Jahre hinweg geliefert hatten. 2003 und 2004 erwarben rund 7500 Anleger für 650 Mio. Euro Anteile an den Medienfonds VIP 3 und VIP 4. Die Produkte wurden als Steuersparmodell angeboten. 2007 kippte das Finanzgericht das Privileg und forderte Steuern nach. Es folgten turbulente Gläubigerversammlungen und Tausende Klagen gegen die Banken HVB, Dresdner Bank und
Commerzbank . Der Vergleich sieht vor, dass die Anleger ihr eingesetztes Geld zum Laufzeitende wiederbekommen, jedoch nicht das Agio. Auch der Steuervorteil ist verloren.