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Versicherungskolumne: Wenn Verbraucherschutz den braven Sparer bestraft
Kommentar Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes müssen Lebensversicherer auch die Kunden an den Bewertungsreserven beteiligen, die ihre Police gerade gekündigt haben. Das geht vor allem zu Lasten der Kunden, die weiterhin treu in ihren Vertrag einzahlen.Ulrich Rüther ist Vorstandsvorsitzender der Provinzial Nordwest Holding
Mit dem Glücksspiel ist das so eine Sache: Obwohl uns der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Chance auf den Hauptgewinn verschwindend gering ist, stürmen bei jeder Jackpot-Höchststandmeldung Millionen von Menschen in die Annahmestellen. Offensichtlich führt die äußerst unwahrscheinliche Aussicht auf finanzielle Unabhängigkeit dazu, dass trotz besseren Wissens das "Las Vegas-Gen" die Oberhand gewinnt.
Abgesehen von diesem Wochenend-Kick verlassen sich die meisten von uns nicht auf ihr Glück, wenn es um die persönlichen Finanzen geht. Sicherheit und Aussichten auf attraktive Renditechancen sind entscheidend. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Lebensversicherung nach wie vor eine der beliebtesten Kapitalanlagen ist. Doch im Zuge der VVG-Reform hat bedauerlicherweise auch hier der Lotterieaspekt Einzug gehalten. Seit dem 1. Januar 2008 werden ausscheidende Versicherungsnehmer, die ihre Verträge kündigen, zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen an sämtlichen saldierten Bewertungsreserven beteiligt - eine gute Nachricht für die Versicherungsnehmer? Mitnichten!
Bewertungsreserven - also die Differenz von Buchwerten und Marktwerten der Kapitalanlagen - schwanken naturgemäß in erheblichem Ausmaß. Dies gilt insbesondere bei den derzeitigen Kapitalmarktvolatilitäten. Gerade wegen ohnehin enormen Marktschwankungen sind die Bewertungsreserven so wichtig, um im Interesse des Kunden das ständige Auf und Ab abfedern zu können. Neben der Rückstellung für Beitragsrückerstattung auf der Passivseite der Bilanz kommt den Bewertungsreserven als "Schwankungsreserven" auf der Aktivseite eine enorme Bedeutung für die langfristige Zukunftssicherung zu.
Im Klartext: Lebensversicherer sind zu mehr als 80 Prozent in festverzinsliche Wertpapiere investiert. In Zeiten niedriger Marktzinsen entstehen im Kapitalanlage-Portfolio riesige Bewertungsreserven. Sollten die Marktzinsen wieder steigen, schmelzen diese Reserven wie Eis in der Sommersonne. Fatal ist es, wenn die Reserven bei Höchstständen vorher ausgeschüttet wurden und bei Marktveränderungen folglich als Retter zum Schutz der Kapitalanlagen unserer treuen Altersversorgungskunden nicht mehr zur Verfügung stehen. Genau das fordert aber das neue Versicherungsvertragsgesetz. Kurzum: Kurzfristig orientierte, untreue Kunden werden zu Lasten unserer treuen Sparern bevorzugt.
Diese Art des Glücksspiels liegt weder in unserem noch im Interesse unserer Kunden. Ich meine, es ist an der Zeit, die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf den Prüfstand zu stellen. So können wir auch in Zukunft langfristig solide und schwankungsarme Produkte für die planungssichere Altersversorgung anbieten. Das müssten eigentlich auch die Verbraucherschützer begrüßen.
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13.08.2010
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