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  17.08.2010, 20:36    

Gesundheitsreform: Koalition streicht Kassen lukrative Zusatzgeschäfte

Exklusiv Nur noch private Krankenversicherungen sollen künftig einen Wahltarif für Chefarztbehandlung und Unterbringung im Einbettzimmer anbieten dürfen. Gesetzliche Kassen mit vielen gutverdienenden Versicherten sehen die Regierungspläne kritisch - sie fürchten Mitgliederverluste. von Timo Pache, Berlin
Union und FDP wollen im Zuge der Gesundheitsreform die Zusatzangebote und Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen für gut verdienende Mitglieder einschränken. Demnach sollen Wahltarife, die gesetzlich Versicherten zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer anbieten, nicht mehr erlaubt sein. Auch das Angebot von Auslandspolicen soll den Plänen zufolge nur noch privaten Versicherern vorbehalten sein. Gesetzliche Kassen sollen dagegen allein Wahltarife mit Selbstbehalt und Kostenerstattung anbieten können. Dies erfuhr die FTD am Dienstag aus Koalitionskreisen. Die Änderungen sollen noch in den Gesetzentwurf eingefügt werden.
Die Änderung trifft gesetzliche Krankenkassen an einer empfindlichen Stelle. In den vergangenen Jahren hatten sie ihr Angebot an Wahltarifen ausgeweitet, um gut verdienende, freiwillig Versicherte von einem Wechsel zur privaten Konkurrenz abzuhalten. "Dieses Vorhaben ist schlecht für die Versicherten und schränkt ihre Wahlmöglichkeiten ein", sagte eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse (TK). Die TK versichert viele Gutverdiener. Das Vorhaben ist zudem politisch riskant, es könnte der Koalition den Vorwurf der Klientelpolitik eintragen.
Zudem beschlossen die Gesundheitspolitiker, auch die Frist zu verkürzen, die gesetzlich Versicherte warten müssen, bis sie sich privat versichern können. Heute müssen Gutverdiener drei Jahre warten, künftig soll die Frist ein Jahr betragen. Auch vereinbarten sie, dass die Kassen einen Säumniszuschlag verlangen können, wenn ihre Mitglieder den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Er soll das Dreifache des Zusatzbeitrags betragen, mindestens aber 30 Euro.
  • 17.08.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland
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