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Entschädigung für Fluggäste: Ärger um Eyjafjallajökull verraucht nicht
Die EU nimmt die Gesellschaften in die Pflicht. Die Kommission verlangt großzügige Kostenerstattung für Passagiere, die von dem Vulkanausbruch betroffen waren.Auch vier Monate nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull auf Island schwelt der Streit, welche Kosten den damals gestrandeten Flugpassagieren erstattet werden müssen. Die niederländische Fluggesellschaft KLM kommt nach wie vor nur für Ausgaben auf, die für den ersten Tag und die erste Nacht angefallen sind. Eine zeitliche Beschränkung verstößt laut EU-Kommission aber gegen die EU-Verordnung über Passagierrechte.
Ähnliche Fälle seien von deutschen Fluggesellschaften bekannt, sagte Birte Ludwig vom Europäischen Verbraucherzentrum, das bei Rechtsstreitigkeiten berät. "Die gleiche Erfahrung machen wir auch mit Fluggesellschaften aus anderen europäischen Staaten." Um welche es sich handelt, sagte sie nicht. Einen zeitlichen Vorbehalt für Erstattungen gebe es bei der Lufthansa nicht, sagte ein Sprecher. Alle Einzelfälle würden "sorgfältig geprüft". Ähnlich äußerte sich ein Sprecher von Air Berlin .
Das umstrittene Flugverbot nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans ist nach wie vor brisant, weil es Fluglinien und Reiseveranstaltern die Bilanz verhagelt hat. Laut der EU-Verordnung über Passagierrechte aus dem Jahr 2004 können gestrandete Fluggäste wählen, ob sie ihr Ticket erstattet oder umgebucht haben wollen, zum Beispiel auf einen späteren Flug oder ein anderes Verkehrsmittel. Hat der Gast sich für die Umbuchung entschieden, muss die Fluglinie in der Wartezeit für Verpflegung und Unterkunft aufkommen. Die Verordnung sollte eigentlich nur Airlines disziplinieren, die aus wirtschaftlichen Gründen schwach gebuchte Flüge streichen. An eine Luftraumsperrung in fast ganz Europa hatte in Brüssel damals niemand gedacht.
Die Lufthansa hat die Kosten des Flugverbots auf 200 Mio. Euro beziffert, Air Berlin auf 40 Mio. Euro. TUI Travel und Thomas Cook kommen auf 116 Mio. Euro sowie 100 Mio. Euro. Viele Unternehmen mussten diese Effekte aus ihren Prognosen ausklammern, um sie halten zu können.
Die EU-Kommission prüft nun eine Überarbeitung der Passagierrechte. Doch noch ist das geltende Recht maßgebend. Um unterschiedlichen Auslegungen entgegenzuwirken, hat die Brüsseler Behörde den nationalen Behörden eine vertrauliche Orientierungshilfe gegeben, die der FTD vorliegt. Wer sich wegen des Flugverbots damals selbst mit der Bahn oder dem Mietwagen auf den Heimweg gemacht hat, soll die angefallenen Kosten laut EU "im Prinzip ganz oder zum Teil von der Fluglinie erstattet bekommen", heißt es in dem Papier.
Teil 2: Aus der Deckelung wird wohl nichts
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20.08.2010
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