FTD.de » Unternehmen » Versicherungen » Vorsicht, Abrissbirne

4 Bewertungen  Schriftgröße: AAA

  25.08.2010, 11:08    

Portfolio: Vorsicht, Abrissbirne

Wird bei Bauarbeiten ein Nebengebäude beschädigt, ist die Haftungsfrage oft schwierig. Die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers ersetzt außerdem nur den Zeitwert des Hauses. Deshalb kann es besser sein, den eigenen Versicherer zu bemühen. von Georgia Hädicke
Abrissunternehmer sollten sich eigentlich nicht in der Hausnummer irren. Doch das kommt vor, wie im Januar 2009 im pfälzischen Dudenhofen: Dort sollte eine Abbruchfirma ein Haus abreißen. Erst nachdem die Abrissbirne den Dachstuhl bereits demoliert hatte, ging den Arbeitern auf, dass sie sich am falschen Gebäude zu schaffen machten - noch dazu an einem unter Denkmalschutz.
Schäden am eigenen Haus sollten Hausbesitzer sofort bildhaft ...   Schäden am eigenen Haus sollten Hausbesitzer sofort bildhaft dokumentieren
Solche folgenreichen Verwechselungen sind selten. Häufiger jedoch passiert es, dass bei Abbrucharbeiten auch umstehende Häuser in Mitleidenschaft gezogen werden. Dann hat der Nachbar zwar einen Anspruch auf Schadensersatz. Den geltend zu machen, ist jedoch mühsam. Zudem erstattet die Haftpflichtversicherung des Verursachers nur den Zeitwert des beschädigten Objekts.
"Der schnellere Weg ist, seine eigene Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu bemühen", sagt Versicherungsjurist Michael Bücken. Diese prüft zunächst, ob der entstandene Schaden durch die Police abgedeckt ist. Wenn bei Bauarbeiten Wasser- oder Gasleitungen beschädigt wurden, ist das der Fall. "Anders als die Haftpflichtversicherung zahlt sie den Neuwert für das beschädigte Objekt", sagt Bücken. Danach nimmt sie den Versicherer des Schadensverursachers in Regress und deckt Differenzen zwischen dem Neu- und dem Zeitwert aus den Versicherungsprämien.
Es ist auch möglich, die Forderung parallel beim eigenen Versicherer und dem des Verursachers einzureichen. Bei parallel gestellten Anträgen muss sich der Geschädigte jedoch auf komplizierte und aufwendige Abstimmungsverfahren mit beiden Versicherern einstellen. Deckt die eigene Police den Schadenfall gar nicht oder nur teilweise ab, kommt der Geschädigte nicht umhin, sich direkt an den Schadensverursacher zu wenden. Beispielsweise ist Rissbildung durch Vibration in einer Gebäudepolice meist nicht abgesichert.
"In der Regel haftet derjenige, der die Abrissarbeiten verantwortet. Das ist meistens das zuständige Abbruchunternehmen", sagt Kaj Faust, Leiter der Haftpflichtabteilung bei den VHV Versicherungen. Problematisch ist, dass in den gewerblichen Haftpflichtpolicen der Baufirmen häufig sogenannte Radiusklauseln vereinbart sind. Nach denen haftet der Versicherer nur für Schäden an umstehenden Objekten außerhalb eines bestimmten Umkreises. Innerhalb des Radius ist das Abrissunternehmen selbst verantwortlich. "Bei umfangreichen Schäden können hohe Ersatzansprüche die Zahlungsfähigkeit der Abrissfirma gefährden", sagt Versicherungsjurist Arno Schubach. "Dann ist fraglich, ob der Geschädigte überhaupt Geld bekommt."
Auch Bauingenieure oder Architekten kann eine Schuld am Schaden treffen, wenn ihnen nachgewiesen wird, dass sie die Bauunternehmen nicht sorgfältig ausgewählt oder selbst Planungsfehler gemacht haben. "Wenn es zu Gefährdungen kommt, die der Bauherr als Laie hätte erkennen können, haftet auch er. Und zwar in unbegrenzter Höhe", sagt Olaf Schwickert, von der Debeka-Versicherung. Hausbesitzer sollten Schäden am eigenen Haus möglichst sofort mit Fotos oder Videos dokumentieren.
  • 25.08.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland
FTD-Versicherungsmonitor

Die FTD baut ihre Versicherungsberichterstattung aus. Von Montag bis Freitag erscheint täglich der FTD-Versicherungsmonitor. Er hat alle wichtigen Namen und Nachrichten auf dem Radar und bündelt aus verschiedenen Quellen die wichtigsten Informationen. So erhalten Sie einen exzellenten Überblick über die Assekuranz, analytisch kommentiert von FTD-Versicherungskorrespondent Herbert Fromme.

Kostenlos abonnieren
Sie erhalten den FTD-Versicherungsmonitor per Mail um die Mittagszeit. Kostenlos abonnieren können Sie den Newsletter hier

  • Versicherungskolumne: Oh, Ihr Pharisäer

    Die stark gestiegenen Beiträge haben den Pensions-Sicherungs-Verein bei einigen Unternehmen in Misskredit gebracht. Der Protest der Fimen gegen die Einrichtung ist aber scheinheilig. Schließlich haben sie - freiwillig - lange von dieser sinnvollen Einrichtung profitiert. mehr

  •  
  • blättern
  Bilderserie Von Dürr bis Dior Wir brauchen kein Rating
  26.08. Wirtschaft Shoppinglaune in Deutschland
Wirtschaft: Shoppinglaune in Deutschland (00:01:24)

Der Aufschwung hebt die Stimmung der deutschen Verbraucher zusehends: Für September sagen die Forscher der Nürnberger GfK einen Anstieg ihres Konsumklima-Barometers voraus mehr

 



markets
  DAX 5912,58  [13.08 +0,22%
  Dow Jones 9985,81  [-74.25 -0,74%
   [ %
  Euro Stoxx 50 2603,66  [10.52 +0,41%
Meine FTD.de
FTD.de als Startseite

Starten Sie automatisch. Es geht ganz einfach. mehr


Alex - der Comic aus der FTD
HSH-Chef Nonnenmacher darf vorerst im Amt bleiben. Das ist...

 

HSH-Chef Nonnenmacher darf vorerst im Amt bleiben. Das ist...

Zum Ergebnis Alle Umfragen

Immobilien-Kompass Immobilien-Kompass

Bewertung von Wohnlagen und Immobiliensuche in Deutschland und Europa.  mehr

Businesstalk

Diese Begriffe sollte man als angehender CEO besser kennen. mehr

Businesstalk
Sudoku

Lösen Sie das Zahlenkniffel mehr

leicht mittel schwer

Sudoku - Lösen Sie das Zahlenkniffel
Sonderbeilagen

Trends und Themen gebündelt mehr

Consulting
Consulting
  •  
  • blättern
Who's who?

Die umfassende FTD-Personendatenbank mehr Testen Sie ihr Wissen!

Who is who?: Michael Otto
Welches Amt übt Michael Otto aus?
FTD-Mobil

Aktuelle Nachrichten und Börsenkurse rund um die Uhr. mehr FTD-Mobil

Newsletter

Egal ob Eilmeldung oder Wochenrückblick - bei uns erhalten Sie die Nachrichten, die Sie wünschen, per Mail.

Newsletter abonnieren!
 FTD-Wirtschaftswunder

Alles über Konjunktur und Economics mehr

FTD-Chefökonom Thomas Fricke
FTD-Abo-Shop

Jetzt online attraktive Preisvorteile und Prämien sichern.Eine zusammengerollte Ausgabe der FTD
Einfach hier klicken!

VERSICHERUNGEN
  •  
  • blättern
HANDEL+DIENSTLEISTER
  •  
  • blättern
INDUSTRIE
  •  
  • blättern
FINANZDIENSTLEISTER
  •  
  • blättern
 
Home | Unternehmen | Finanzen | Börse | Politik | Management+Karriere | IT+Medien | Wissen | Sport | Auto | Lifestyle | zum Seitenanfang

© 1999 - 2010 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote