neuverhandeln.at:Meilensteine
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[bearbeiten] 5. Jänner 2007: Reform des Wahlrechts im engeren Sinn
Im Sinne einer verstärkten Einbeziehung unterschiedlicher Interessen und des Minderheitenschutzes sind einige Neuerungen im Wahlrecht Konsens geworden. Die grundlegenden Änderungen zusammengefasst
- Zustimmungswahl
- kombiniert mit einem Listenwahlrecht auf drei Listen wie bisher
- sowohl den Parteien, als auch den Kandidaten auf den Listen der gewählten Parteien kann die "Zustimmung" beliebig oft erteilt werden
Eine Einigung über die Ausweitung des Wahlrechts ist nur vorläufig vorhanden und wird zur Zeit noch debattiert.