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11.09.2010

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Wirtschaft
BGH erlaubt Apotheken Werbegeschenke von geringem Wert
Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Apotheken dürfen billige Werbegeschenke machen

Apotheken dürfen mit Gutscheinen oder Geschenken von geringem Wert um Kunden werben. Werbegeschenke im Wert von einem Euro bedeuteten keinen unzulässigen Wettbewerbsverstoß, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Eine Obergrenze nannten die Richter nicht - Geschenke im Wert von fünf Euro seien aber unzulässig. Ob ein Preisnachlass von zwei oder gar vier Euro noch erlaubt wäre, muss nun in Folgeprozessen entschieden werden.

Rabatte grundsätzlich verboten

Der BGH prüfte nur, ob die Rabattsysteme der Apotheken nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig sind. Die Preisbindungsvorschriften des Arzneimittelgesetzes erlauben grundsätzlich keine Rabatte.

Die unteren Gerichtsinstanzen hatten bisher unterschiedliche Urteile zum Bonussystem der Apotheken gefällt.

Taler, Gutscheine, Rückerstattungen

Symbol einer Apotheke (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Taschentücher und Pröbchen von Hustenbonbons gibt es wohl auch weiterhin. ]
Zahlreiche Apotheken haben inzwischen ein Bonussystem für Kunden. Einige geben sogenannte Taler aus, die gesammelt und dann bei einem neuen Einkauf verrechnet werden. Andere erstatten die Praxisgebühr zurück oder geben Einkaufsgutscheine aus.

Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb, aber auch Konkurrenten, schritten gegen den neuen Trend ein und klagten auf Unterlassung. Sie verwiesen unter anderem auf die Preisbindung für Arzneimittel. Das Bonussystem verstoße gegen diese Preisvorschriften.

Ausländische Apotheken gewähren bis zu 15 Prozent Nachlass

Der Streit um hohe Rabatte, die im Ausland ansässige Versandapotheken deutschen Kunden gewähren, blieb von der jüngsten Entscheidung der Karlsruher Richter unberührt. Dies will der BGH nun im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes klären. Chronisch Kranke können sich deshalb zunächst weiter über Preisabschläge von bis zu 15 Prozent und die Befreiung der Zuzahlung freuen, die ausländische Versandapotheken gewähren.

(Az. I ZR 193/07 u.a.)

  • BGH entscheidet über Apotheken-Bonussysteme, tagesschau 14:00 Uhr [K. Anabah, SWR]
  • intern Download der Videodatei .
Stand: 09.09.2010 10:49 Uhr
 

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