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Atomvereinbarung: Alle Geheimverträge auf den Tisch, bitte!
Leitartikel Die geheime Atomvereinbarung zwischen Regierung und Konzernen macht misstrauisch. Gerade in einer gesellschaftlich so umstrittenen Frage ist Transparenz gefragt - die Regierung schuldet den Bürgern Offenheit.Wenn es ums Geld geht, hört die Freundschaft auf - offensichtlich sogar die zwischen der Bundesregierung und den großen Energiekonzernen. Es war ja richtig, dass die schwarz-gelbe Koalition es sich hat schriftlich geben lassen, dass RWE, Eon, Vattenfall und EnBW ab 2017 einen freiwilligen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien zahlen wollen - als Gegenleistung für die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke. Auch klingt das, was die Öffentlichkeit aus dem Inhalt dieser Vereinbarung nun stückchenweise erfährt, nicht dumm: Zumindest hat die Regierung offenbar daran gedacht, dass die Strompreise künftig womöglich steigen könnten, und sich für diesen Fall höhere Beiträge von den Konzernen zusichern lassen.
Das eigentliche Problem an dieser Vereinbarung ist allerdings, dass sie nach dem Willen der Regierung geheim bleiben soll. Da stellt sich verständlicherweise die Frage: Was steht denn da drin, was die Öffentlichkeit nicht wissen darf?
Möglicherweise ist der Inhalt ja harmlos oder sogar vorteilhaft für den Steuerzahler, wie die Regierung nun suggeriert. Doch dann ist es umso mysteriöser, warum Kanzlerin Merkel oder die Minister Brüderle oder Röttgen ihn nicht veröffentlichen.
Unabhängig vom Inhalt gilt: Es ist keine rein private Vereinbarung wie etwa zwischen zwei Unternehmen. Die Bundesregierung vertritt den Staat, also die Bürger. Und diese haben einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Abmachungen Kanzler und Minister mit Konzernen treffen - erst recht, wenn es dabei um eine gesellschaftlich so umstrittene Frage wie die Kernenergie geht. Wer die Gräben zwischen Atomgegnern und -befürwortern nicht noch tiefer pflügen will, sollte politische Entscheidungen zu diesem Thema zumindest so transparent wie möglich machen.
Und nicht nur die Regierung schuldet ihren Bürgern Offenheit, auch die Konzerne ihren Aktionären. Schließlich wollen auch die wissen, wofür ihr Unternehmen wie viel Geld hergibt.
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08.09.2010
© 2010 Financial Times Deutschland
Kommentare
- 10.09.2010 17:51:01 Uhr Elke Rettig: geheime Atomvereinbarung
- 09.09.2010 11:36:38 Uhr Wolfgang Lörcher: Geheimverträge
- 09.09.2010 07:31:37 Uhr giseun: Extrazahlungen nach 2017 - wie lange will Mer...
- 09.09.2010 07:10:21 Uhr vomDeich: Aromvereinbarung
- 09.09.2010 02:00:24 Uhr Jens Hertz: Geheimniskultur unserer Vertreter
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Überall bei PPP/ÖPP/CBL-Verträgen werden betonharte Geheimvereinbarungen von unseren Vertretern mit privaten Investoren gerne vereinbart, wo sogar das parlamentarische Kontrollrecht immer wieder verfassungswidrig negiert wird und ganze Bevölkerungsgruppen bei Grundversorgung so massiv benachteiligt werden. Wer Zweifel hat, dem seien renommierte Autoren wie z.B. Werner Rügemer oder Jürgen Roth empfohlen.
So war's immer zum groben Nachteil der Steuerzahler bei LKW-Mautverträgen, so bei derzeit immer öfters an Private ausgelagerten Instandhaltungen der maroden Autobahnen gegen LKW-Mautgebühren, so sind die Wirtschaftlichkeitsrechnungen bei Stuttgart21 geheim, obwohl der Steuerzahler bis zu 20 Mrd. blechen wird und so sind auch die Verträge und Ausgaben geheim, die der 400 Mrd. EUR Steuergeld schwere SoFFin-Notfonds zur "Bankenrettung" am Parlament vorbei unter Aufsicht von vier Leibspezis von Merkel austeilt!
Neuster Coup von Merkel und ihren gleichgeschalteten Mannen:
übers "EURO"-Rettungspaket (750 Mrd) wurde die „private“ 440 Mrd. schwere „Zweckgesellschaft nach luxemburgischen Recht“ ins Leben riefen, weitgehend geheim und unkontrolliert!
Ausgaben werden nur von persönlichen Paladinen der Staatschefs nach Belieben wie unter Ludwig XIV gesteuert, nachdem das irre (Steuer-)Geldpaket der parlam. Kontrolle entzogen wurde.
Das Ganze ist eine sehr geschmeidige wortuntreue Auslegung der Verfassung und der Gesetze durch unsere abgehobenen Vertreter und nicht haftende Staatsbedienstete, der Steuerzahler wird jedes Mal kahl rasiert und kann im staatlich verordneten Hamsterrad dann wieder Zacken zulegen.
Strafrechtliche Verfolgung solcher im besten Falle fahrlässigen Steuergeldveruntreuung durch die der Politik weisungsgebundene Staatsanwaltschaften war, ist und wird immer ohne Erfolg bleiben, wenn überhaupt dann gibt’s am Ende doch nur Verfahrenseinstellung oder max. Kleinstbewährung.
Für Eliten nach den Raubzügen am Steuerzahler heißt es immer jovial bedeutsam "pacta sunt servanda", für Otto Normalverbraucher stets nur "Unwissen schütz vor Strafe nicht!".
Den Vertretern der Legislative, Exekutive und Judikative sei wieder u.a. §20 Abs. 3 und 4 GG zur wortgetreuen Lektüre empfohlen, kreative Auslegungshinweise oder besondere Ausnahmentatbestände für Eliten sind dort nicht zu finden!
Auffrischung für die ehemals „den vom Volke Schaden abwendende“ und heute nur in kreativer Auslegung geübten Vertreter:
nach GG §20 Abs. 1 und §1 Abs. 1 bis 3, die durch die Ewigkeitsklausel des §79 GG vor Änderungen geschützt sind, sind sie auch an diese gerne als Auslegungssache behandelten Grundsätze der „verfassungsmäßige Ordnung“ bzw. „Gesetz und Recht“ nicht auslegbar gebunden (sonst §20 Abs. 2 und 4 i.E.m. §21 Abs. 2).