FTD-Serie: Deutscher Juristentag
Ist unser Recht noch zeitgemäß? Auf dem Deutschen Juristentag diskutieren Anwälte, Wissenschaftler und Richter in Berlin, welche Gesetze dringend modernisiert werden müssen. Die FTD stellt die wichtigsten Themen vor.
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Berufsrecht: Massenjob Rechtsanwalt
Der Berufsstand erfährt ungemeinen Zuwachs. Und das Jahr für Jahr. Juristen fordern, die starren Berufsregeln zu ändern und dabei mehr Freiräume zur Niederlassung zu schaffen.Es wird schwieriger, ein Stück vom Kuchen abzubekommen. Seit 1991 hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland um mehr als 150 Prozent erhöht: 150.000 Anwälte sind heute zugelassen - vor neun Jahren waren es noch 60.000. Zur Not, lernen deshalb Studenten und Referendare, funktioniert man das eigene Wohnzimmer zur Kanzlei um.
Ganz so einfach aber ist es nicht. Das Berufsrecht regelt genau, in welcher Form Anwälte Kanzleien gründen dürfen - und in welcher nicht. In seinem Gutachten für den DJT fordert Jörn Axel Kämmerer Änderungen der starren Berufsregeln. Anwälten sollte es möglich sein, Sozietäten auch als GmbH & Co. KG zu gründen, sagt der Professor der Bucerius Law School. Bislang sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung nur die GmbH als Rechtsform vor. Eine GmbH & Co. KG aber könnte darüber hinaus weitere steuerliche Vorteile bringen.
Seit jeher ist umstritten, inwieweit sich Rechtsanwälte in Kapitalgesellschaften organisieren dürfen. Das hängt mit dem ursprünglichen Selbstverständnis der Branche zusammen. Anwälte sollen demnach unabhängig sein und notfalls auch persönlich für Fehler haften. Kapitalgesellschaften heben diese Grundsätze wegen der weitgehenden Haftungsbeschränkung immer stärker auf.
Um die Qualität der Beratung sicherzustellen, empfiehlt Michael Krenzler, Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg, eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung für alle Rechtsanwälte. Bislang gibt es die nur für Fachanwälte. Für Jürgen Basedow, Direktor des Hamburger Max-Planck-Instituts für Privatrecht, sind aber bereits die Fachanwaltsregeln zu streng. Anwälten sollte es gestattet sein, selbst Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu benennen - ohne Kontrollen.
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18.09.2010
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