Arbeitsmarktreform: Von der Leyens Hartz-IV-Wundertüte
Die Bundesarbeitsministerin hat einen ersten Entwurf für den vom Verfassungsgericht erzwungenen Neuberechnung der Regelsätze vorgelegt. Das wichtigste fehlt allerdings: die künftige Höhe der Zahlungen. FTD.de zeigt, was bereits vorliegt.Bis Ende des Jahres muss Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bei Hartz IV neue Regelsätze bestimmen und garantieren, dass die rund zwei Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern an Bildung und Freizeit teilhaben können. Die Gesetzesmaschinerie dafür kommt nun mit einem ersten komplexen Gesetzentwurf in Gang. Die FTD beantwortet die wichtigsten Fragen:
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Dieser erste Entwurf enthält grobe Hinweise zur Berechnungsmethode für den zukünftigen Regelsatz von Hartz IV für Erwachsene und Kinder. Wie hoch dieser ausfallen wird - und wie stark dies entsprechend den Bundeshaushalt belasten könnte -, wird erst kommende Woche offenbart. Weitere Paragrafen befassen sich mit dem geplanten Bildungspaket, auf das die Kinder ab Januar 2011 rechtlichen Anspruch haben: Nachhilfe, Teilhabe an Freizeit und Kultur, Schulmaterial und Mittagessen. Außerdem sollen die umstrittenen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger klarer geregelt werden, und die Kommunen sollen künftig die Miete als Pauschale festlegen dürfen.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen wird im Arbeitsministerium noch gerechnet; gleichzeitig muss die Ministerin aber Fristen bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Gesetzes einhalten. In den vergangenen Tagen ist der Druck auf von der Leyen gestiegen, ihr Vorgehen durchschaubarer zu machen: Schließlich hat das Bundesverfassungsgerichts die Politik aufgefordert, die Berechnung transparenter zu gestalten. Ob die Leistung höher ausfallen wird, ist ungewiss - an der Höhe gab es in Karlsruhe keine Kritik.
Es bleibt bei der Statistikmethode, die 1990 die Warenkorbmethode ablöste. Dafür werden Daten von 60.000 Haushalten im Rahmen der alle fünf Jahre stattfindenden Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) gesammelt und ausgewertet. Die Daten der jetzigen Auswertung stammen von 2008. Diese Haushalte haben über drei Monate akribisch aufgeschrieben, wie viel Geld sie für 240 Einzelposten - von Butter bis Bier - ausgegeben haben. Für die Regelsatzberechnung werden allerdings nur die unteren 20 Prozent der Einkommen herangezogen. Zudem werden alle Haushalte herausgerechnet, die Hartz IV oder andere Leistungen dieser Art bekommen - damit Zirkelschlüsse vermieden werden.
Karlsruhe schreibt vor, dass nicht mehr "ins Blaue geschätzt" werden darf, was für ein Existenzminimum notwendig ist - also pauschale Anteile bei bestimmten Posten oder einfach Abschläge vom Erwachsenenregelsatz für Kinder. Das muss nun genauer und nach Bedarf berechnet werden. So heizen manche Familien mit Strom, andere aber nicht - das wurde bisher nicht berücksichtigt. Für solche Fälle gibt es nun eine Sonderauswertung. Zudem gibt es neue Posten wie den Internetanschluss oder die Praxisgebühren, die zum Existenzminimum gehören sollen.
Bisher stieg der Regelsatz immer dann, wenn auch die Renten angehoben wurden - seit 2005 von 345 Euro pro Monat auf 359 Euro. Diese Methode verbietet das Bundesverfassungsgericht als nicht sachgerecht. Das Arbeitsministerium schlägt vor, dass die Regelsätze zu 70 Prozent an die Preissteigerung und zu 30 Prozent an die Lohnsteigerung gekoppelt werden. Ab 2014 soll dann die laufende Wirtschaftsrechnung greifen - eine Art jährliche Verbraucherstichprobe.
Nächsten Montag soll bekannt gegeben werden, wie hoch der Regelsatz nach den Berechnungen des Arbeitsministeriums ausfällt. Am 20. Oktober will die Ministerin das Gesetz im Kabinett einbringen, am 17. Dezember ist die letzte Bundesratssitzung - ohne Vermittlungsausschuss. Sollte das Gesetz angesichts des engen Zeitplans und bereits angekündigter Proteste der Länder später durch den Bundesrat gehen, würden Erhöhungen des Regelsatzes und andere Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2011 wirksam - eine Verzögerung wäre also keine finanzielle Entlastung.
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Aus der FTD vom 21.09.2010
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