Die Mitglieder des VZI anerkennen, die
internationalen Bemühungen zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen
Artenvielfalt. Die Legalität ihrer Praktiken ist satzungsmäßig verankert.
Zur Optimierung der Wirksamkeit gesetzlicher Regelwerke werden folgende
Grundsätze als Resolution erhoben: |
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Vermehrung bedrohter Arten in Menschenobhut muß ein allgemein anerkanntes
Element zeitgerechten Artenschutzes bleiben. |
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Der VZI lehnt Massenimporte jeglicher Vogelarten ab. Er verzichtet
auf Wildfänge und bewahrt seine Gehege-Populationen artenrein und
vital. |
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Der VZI ist gegen jederart Massenvermehrung und praktiziert eine
artenreine Zucht mit artgerechter Haltung. |
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Arterhaltung und Artenreinheit haben höchste Priorität. Das Schauwesen
ist nicht Selbstzweck, sondern erfüllt Bildungsaufgaben und Vergleichsmöglichkeiten |
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Der VZI distanziert sich von illegalen Machenschaften im Vogelhandel
und sieht seine Grundsätze mitgetragen von 250.000 Mitgliedern des
BDRG |
Schöppingen, den 31. Mai 1992 |
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