Hilfe

Der Konsum von Drogen ist immer mit gewissen Risiken verbunden! Er kann für einige Menschen Probleme verursachen, von denen man viele selbst lösen kann. Manchmal ist man jedoch auf Unterstützung angewiesen.

Unterstützung kann man in vielfältigster Weise und von den verschiedensten Menschen bekommen. Der einen reicht es, sich über eine bestimmte Sache zu informieren, ein anderer möchte medizinische Unterstützung in Anspruch nehmen. Einige Menschen suchen nach psychologischer oder therapeutischer Hilfe, um ihr inneres, seelisches Befinden zu verstehen und zu sortieren.

Manche Menschen haben ein Problem damit, dass andere Menschen Drogen nehmen. Um diese „Probleme mit den anderen“ für sich zu lösen, können sie vielleicht auch Unterstützung gebrauchen und entsprechende Fachleute oder Menschen im Bekannten- oder Freundeskreis ansprechen.

Mit Hilfe ist es selten einfach: Die „richtige“ Hilfe gibt es nicht. Es gibt keine „Erfolgsgarantie“. Und „HelferInnen“ sind auch nur Menschen.

 

Kosten

Ob Hilfe für Dich etwas kostet, kann man generell nicht sagen. Erste Hilfe wird immer ohne Klärung von Kosten geleistet. Ansonsten gibt es im Bereich der Drogenhilfe viele Angebote kostenlos. Ärztliche Behandlung ist, sofern Du krankenversichert bist, kostenfrei (bis auf die 10 Euro Kassenbeitrag pro Quartal). Solltest Du nicht krankenversichert sein, kann auch das Sozialamt in bestimmten Fällen die Kosten übernehmen. Suchtberatungsstellen beraten generell kostenlos.
In dieser Rubrik findest Du Leipziger und überregionale Adressen, Telefonnummern und Webkontakte von AnsprechpartnerInnen. Für weitere Adressen wende Dich an die Telefonauskunft, die örtliche Drogenberatungsstelle, das Gesundheitsamt oder den Anwaltsverein (findest Du alle im Telefonbuch).

 

Schweigepflicht

SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen, PfarrerInnen, PsychologInnen, SuchtberaterInnen etc. sind nach dem Gesetz an die Schweigepflicht gebunden. Sie dürfen bei Erwachsenen - also Menschen ab 18 Jahren - nicht ohne deren Einwilligung Informationen an andere weitergeben!

Bei Kindern dürfen Informationen nur an die Erziehungsberechtigten weitergegeben werden. Bei Jugendlichen (14-18 Jahre) gilt die Schweigepflicht gegenüber den Erziehungsberechtigten dann, wenn anzunehmen ist, dass die Jugendlichen eigenständig an der Veränderung ihrer Situation mitwirken können [„Einsichtsfähigkeit in ihre Problematik“]. Um dies abzuklären, empfehlen wir, sich vorher mit der Vertrauensperson über die Schweigepflicht zu unterhalten.