Drug Checking

 

Drug Checking = Drogentestprogramme

Drug Checking soll KonsumentInnen ermöglichen, die auf dem "Schwarzmarkt" erworbenen illegalen Substanzen auf deren Inhaltsstoffe und Reinheitsgrade zu überprüfen. Mit anderen Worten: Es soll für jeden User von Ecstasy oder anderen Substanzen möglich sein, seinen/ihren Stoff bzw. seine/ihre Pille daraufhin zu überprüfen, ob tatsächlich die gewünschte Droge (z.B. MDMA oder Kokain) enthalten und wie viel jeweils drin ist. Damit soll es u.a. möglich sein, vor dem Konsum unerwünschte hochriskante Substanzen festzustellen, deren Konsum derzeit zu gefährlichen Notfällen oder gar Todesfällen führen kann.

Prinzipiell ist "Drug Checking" in der BRD rechtlich möglich, es gibt jedoch bisher keine wirklich userfreundliche Umsetzung dieser Drogentestprogramme, weil sie - im Gegensatz zu fast allen Nachbarländern - politisch nicht erwünscht sind.

Krankenhausapotheken und öffentliche Apotheken sind in Deutschland im Rahmen ihrer Betriebserlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e BtMG von der Erlaubnispflicht (bedeutet, dass man verpflichtet ist, eine Erlaubniss zu beantragen) ausgenommen, Betäubungsmittel zur Untersuchung und zur Weiterleitung an eine zur Untersuchung von Betäubungsmitteln berechtigte Stelle oder zur Vernichtung entgegenzunehmen. Vor-Ort-Untersuchungen von Betäubungsmittel durch ApothekerInnen sind nicht ausdrücklich im BtMG geregelt.

Dabei handelt es sich jedoch nicht um Drug Checking im eigentlichen Sinne. Für uns gehört zum Drug Checking viel mehr als nur zu überprüfen ob die eine oder andere Substanz enthalten ist. Es geht darum, eine quantitative und qualitative Analyse der abgegebenen Substanz vorzunehmen. Das heißt dass der User wenn er seine Ergebnisse abholt erfährt welche Stoffe alle in der abgegebenen Substanz enthalten sind und wieveiel von jedem. Durch die Mengenangabe werden auch Überdosierungen und Todesfälle vermieden da man schon vor dem Konsum weiss wieviel Wirkstoff enthalten ist.

Ein Drug Checking-Programm nach unserem Verständnis beinhaltet auch die Möglichkeit für User, direkt vor Ort ein anonymes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen zu können, um eventuelle Risiken und Probleme, die durch unbekannte oder unerwünschte Inhaltsstoffe auftreten können , zu vermindern. Zudem können solche Gespräche auch zur Reflexion des eigenen Konsums angeregen. Weiter sollten die Ergebnisse der Tests als Pillenlisten im Internet veröffentlicht und in Clubs ausgelegt/ausgehängt werden, damit sich andere KonsumentInnen über neugetestet Substanzen informieren können. Werden solche Listen über längere Zeiträume geführt, lässt sich z.B. zeigen, dass nicht die Substanzen immer schlechter werden, sondern dass sich die Toleranzgrenze der User verändert hat.

Die Tatsache, dass im BtMG nur die Apotheken für Substanzanalysen vorgesehen sind, zeigt, dass die Bestimmungen keinen vernünftigen Bezug zum realen technisch-wissenschaftlichen Ablauf der Dinge haben, respektive dass die Politik in der BRD bewusst versucht, mittels dieser Bestimmungen die Durchführung solcher Analysen zu erschweren und zu verhindern. Gemäß übereinstimmender Gerichtsbeschlüsse aus erster und zweiter Instanz ist Drug-Checking in Deutschland jedoch prinzipiell legal.

Es gibt den Vorwurf, dass Drug Checking eine Aufforderung zum Drogenkonsum sei. Es wird dadurch aber weder Drogenkonsum gefördert, noch behindert. Jede/jeder entscheidet immer noch selbst, was er oder sie machen möchte.

>>> Beitrag von Tibor Harrach zum Thema Drug Checking vom 24.12.2009