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Zeitungs- und Zeitschriftenverleger begrüßen Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google

Chance für Google, endlich faire Spielregeln zu garantieren

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sehen in der Einleitung eines kartellrechtlichen Prüfverfahrens gegen Google durch die EU-Kommission eine Bestätigung, das problematische Geschäftsverhalten Googles zu überprüfen und für mehr Transparenz zu sorgen. Dass Inhalte nicht beliebig zur Verfügung stehender Rohstoff sind, muss Google jetzt auch beim Start seines Web-Angebotes feststellen.

„Brüssel sendet ein deutliches Signal ins kalifornische Mountain-View, dass es so nicht weitergeht“, kommentierte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff die Initiative der EU. VDZ-Präsident Professor Hubert Burda sagte: „Google sollte jetzt schnell auf einen Kooperationskurs einschwenken, statt sich auf ein langes Kartellverfahren einzulassen.“ 

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben mit ihren Spitzenverbänden BDZV und VDZ vor einiger Zeit selbst das Bundeskartellamt über ihren Verdacht der Ungleichbehandlung durch Google und der fehlenden Beteiligung an den Erlösen informiert. Die Bedenken der Verleger, wonach Google in vielen Fällen die eigenen Angebote im Suchergebnis bevorzugt, bestätigt eine aktuelle Studie von businessinsider.com. Google hat ein solches Verhalten bisher stets bestritten. Daher appellieren die Verleger erneut an Google, Suche und Abrechnung im Netz fair zu gestalten. Die Modelle der Verleger im Netz und die Chancen, digital Geld zu verdienen, hängen stark von fairen Spielregeln ab.

Dass es sich hier nicht nur um haltlose Vorwürfe handelt, wonach Google in vielen Fällen die eigenen Angebote im Suchergebnis bevorzugt, bestätigt eine aktuelle Studie von businessinsider.com. Die EU-Kommission ermittelt, ob der Suchmaschinenkonzern seine marktbeherrschende Stellung bei der Online-Suche missbraucht. Konkret geht es um den Vorwurf, Google räume seinen eigenen Diensten in den Suchergebnissen einen bevorzugten Rang ein und benachteilige die Dienste konkurrierender Unternehmen. Das Kartellverfahren wurde durch die Beschwerden mehrerer Wettbewerber von Google ins Rollen gebracht. Zu den Beschwerdeführern gehören die französische Rechtssuchmaschine Ejustice.fr, das Preisvergleichsportal Foundem und das Microsoft-Portal Ciao.

Berlin, 
30. November 2010  27/2010

Kontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Leiter des Bereichs Kommunikation + Multimedia, Mitglied der Geschäftsführung

E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Tel: 030/ 726298-210
Handy: 0171/2613689

Anja Pasquay
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Pressereferentin

E-Mail: pasquay@bdzv.de
Tel: 030/726298-214

   





   
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