Die Recht sprechenden Gremien der FIFA sind nach Artikel 43 der FIFA-Statuten die Disziplinarkommission und die Berufungskommission. Ihre Funktionen sind im FIFA-Disziplinarkodex (FDK) festgelegt.

Die Mitglieder dieser Kommissionen werden vom FIFA-Exekutivkomitee für vier Jahre ernannt; die Ernennung kann verlängert werden. Beide Gremien werden von einem Vorsitzenden und einem Stellvertretenden Vorsitzenden geleitet, die beide juristisch ausgebildet sind.

In Übereinstimmung mit der Richtlinie der FIFA zur Trennung der Entscheidungsgremien treffen die Mitglieder dieser Kommissionen Entscheidungen völlig unabhängig. Sie erhalten von keinem anderen Gremium Weisungen und dürfen in keinem anderen FIFA-Komitee sitzen.