Credit Suisse in der Mangel: Schweiz zittert vor US-Steuerfahndern
Die Einigung mit den USA im UBS-Steuerskandal rächt sich heute für Credit Suisse. Nun wird eine Abgeltungsteuer erwogen.Es sah aus wie ein diplomatischer Erfolg. Als die Schweiz im August 2009 einen Staatsvertrag mit den USA vereinbarte, mussten die Eidgenossen nur die Kontodaten von 4450 UBS-Kunden freigeben. Im Gegenzug ließen die Vereinigten Staaten ihre Klage am Gericht in Miami fallen, in der sie die Herausgabe der Identität von 52.000 Bankkunden verlangt hatten. Nur 4450 wegen Steuerdelikten ausgelieferte Kunden statt 52.000 - es schien wie ein Beweis für das Geschick von Michael Ambühl, dem Verhandlungsführer der Schweiz.
Fast zwei Jahre später wird der vermeintliche Coup kritischer gesehen. Denn eine Zusatzerklärung erlaubt den Amerikanern, zusätzliche Daten zu erbitten, "sofern sich diese auf ein Handlungsmuster und Umstände stützen, welche denjenigen im Fall der UBS entsprechen." In der Schweiz wird nun befürchtet, dass sich der Fall UBS wiederholt - und dieses Mal die Credit Suisse in die Mangel genommen wird. Die US-Justiz klagte in der vergangenen Woche vier Ex-Banker der Credit Suisse an. Ein weiterer Mitarbeiter wurde verhaftet. Die US-Behörden werfen den Mitarbeitern Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor.
Margret Kiener Nellen, Präsidentin der Finanzkommission des Nationalrats, wäre nicht überrascht, wenn sich der Passus im UBS-Staatsvertrag rächen würde: "Es erstaunt mich nicht, dass die USA jetzt, wo sich die Beschwerdeverfahren gegen die UBS dem Ende zuneigen, die Credit Suisse hart anpackt", sagte sie. Andreas Rüd, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Rüd Winkler Partner, hält es für denkbar, dass die USA auf Basis der Zusatzerklärung ein Amtshilfegesuch einreichen wird: "Ich glaube, dass sich etwas zusammenbraut." Rüd vermutet, dass die US-Behörden möglichst viele Amerikaner zu einer Selbstanzeige bewegen wollen. Schon beim UBS-Staatsvertrag hätten sie Kriterien lange offengehalten. "Das erhöhte die Unsicherheit und wohl auch die Zahl der Selbstanzeigen."
Die Amerikaner seien "Meister der Taktik". "Man kann sich aus heutiger Sicht in der Tat fragen, ob es nicht klüger gewesen wäre, erst das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in Florida abzuwarten, anstatt in aller Hast einen Staatsvertrag zu unterzeichnen", sagte Rüd. Was die Regierung dazu bewogen habe, eine Zusatzerklärung abzugeben, wisse er nicht.
Auf Basis der UBS-Kontendaten und der Selbstanzeigen kann die US-Justiz die Ermittlungen ausweiten. Die Schweiz half unfreiwillig mit: Die Namen in den Dokumenten waren vor der Auslieferung nicht geschwärzt worden. "Den USA ging es ja um die Daten der Steuerpflichtigen. So erfuhren die amerikanischen Behörden als Zugabe noch die Namen von Bankmitarbeitern und involvierten Beratern", sagte Rüd.
Teil 2: Die Schweiz hat wenig Spielraum
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Aus der FTD vom 02.03.2011
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