EuGH-Urteil: Unisex-Tarife für Versicherungen sind richtig
Kommentar Die Branche hat eine bittere Niederlage erlitten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwingt sie zu einheitlichen Tarifen für Männer und Frauen. Aber die Empörung der Assekuranz ist fehl am Platz - und wird auch nicht lange anhalten.Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Versicherer das Geschlecht nicht mehr als Merkmal für unterschiedliche Preise verwenden dürfen. Das trifft vor allem die Autoversicherung sowie die private Kranken- und Rentenversicherung. Bislang zahlen Frauen in der Autoversicherung meistens weniger als Männer, bei der privaten Renten- und Krankenversicherung deutlich mehr. Die Assekuranz ist empört. Sie fürchtet, dass geschlechtsneutrale Preise die Angebote für bestimmte Kundengruppen unattraktiver machen und sie Geschäft verlieren.
Das Ergebnis des Urteils wird in der Tat keine völlig neutrale Umverteilung sein - Männer mehr, Frauen weniger in der Rentenversicherung. So funktioniert das nicht. Für eine Übergangszeit müssen die Versicherer mit dem Risiko kalkulieren, dass sich weniger Männer und mehr Frauen wegen der neuen Preise versichern . Das schlägt sich in den nun einheitlichen Tarifen nieder.
Dennoch: Die Entscheidung des EuGH ist richtig und nachvollziehbar. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein hohes zivilisatorisches und politisches Gut. Gerade eine Branche, die behauptet, sie sei staatlichen Sozialsystemen überlegen, kann in dieser Frage nicht hinter der gesetzlichen Rente und den Krankenkassen hinterherhinken.
Die Assekuranz kann Risikogruppen nach zahlreichen Risikokategorien teilen. Das zeigt sich in der Autoversicherung. Da gibt es die Kilometerleistung, den Wagentyp, die Region - alles nachvollziehbar. Aber auch Eigenheimbesitzer oder Angehörige des öffentlichen Dienstes erhalten bei vielen Gesellschaften günstigere Preise - und sie begründen das mit statistisch nachweisbaren Unterschieden im Schadenbedarf.
Willkürliche Unterscheidungen
Das Hauptproblem dieser Einteilungen ist ihre Willkürlichkeit. Zum Beispiel: Wohlhabende Menschen leben als Gruppe länger als arme Menschen. Dann müssten die Tarife in der privaten Rentenversicherung für Reiche höher sein als für Arme. Sind sie aber nicht. In der Autoversicherung gibt es Regionaltarife, in der privaten Krankenversicherung nicht. Dabei weiß jeder private Krankenversicherer, dass 1000 Versicherte in München deutlich teurer sind als 1000 Kunden im Kreis Diepholz - unter anderem, weil die Stadtbevölkerung einen anderen und leichteren Zugang zu Fachärzten hat und Psychologen und Psychiater viel öfter konsultiert. Kommt deshalb der Großstadtzuschlag in der privaten Krankenversicherung?
Die Versicherer argumentieren, diese Faktoren seien schwer zu erheben und könnten sich leicht ändern, das Kriterium Mann/Frau dagegen sei fest und wirke sich deutlich aus. Das mag sein. Aber die politische Wirkung der Ungleichheit ist so groß, dass die Abschaffung richtig ist.
Die Branche hat übrigens ihre Unschuld schon lange verloren, was die Ernsthaftigkeit der Proteste angeht. Seit 2006 gelten auf Beschluss des Bundestags bei der Riesterrente Einheitstarife. Im Vorfeld hatten die Versicherer einen bevorstehenden Todesstoß für Riester und Preiserhöhungen von 10 Prozent bis 15 Prozent an die Wand gemalt. Tatsächlich boomt die Riesterrente seit 2006, und über die tatsächlich eingetretenen Preiserhöhungen für Männer will die Branche plötzlich keine Daten mehr haben.
Bis in die 80-er Jahre gab es bei der Kapitallebensversicherung, die einen Risikoschutz gegen Todesfälle enthält, übrigens Einheitstarife - basierend auf der Sterblichkeit der Männer. Die Frauen zahlten damals bei ihrer geringeren Sterblichkeit also mehr als nötig, wenn man die heutige Betrachtung der Assekuranz anlegt. Protestwellen der Versicherer gegen diese Praxis sind nicht bekannt geworden.
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FTD.de, 01.03.2011
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