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Die Einführung des Videorekorders

In der Mitte der siebziger Jahre beginnt die Verbreitung von Videorekordern für den heimischen Fernseher. Zu Beginn erheben sich, erinnert an die Fernsehkrise der sechziger Jahre, in Hollywood etliche skeptische und ängstliche Stimmen gegen die neue Technik. Es gibt einen gerichtlichen Vorstoß von MCA/Universal und Disney gegen die Sony Corporation, der erst 1984 beendet werden wird, indem der Supreme Court entscheidet, dass durch das Mitschneiden von Fernsehprogrammen keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Doch stellt sich bald, parallel zu den Gerichtsstreitigkeiten, heraus, dass das neue Medium der Filmindustrie keineswegs Schaden zufügt; im Gegenteil, eröffnet es den Studios einen neuen Markt, der schon bald hohe Gewinne einspielt. Einige Produktionen, die im Kino keinen nennenswerten Erfolg erzielen können, armotisieren sich durch die anschließende Videoauswertung, andere Produktionen verzichten gar vollständig auf eine kostspielige Kinoauswertung und erfahren ihre Vermarktung ausschließlich durch Videokassetten.

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Stand: April 2011