Beschwerden gegen Vergütung: Görg muss auf Geld von Karstadt warten
Exklusiv Das Amtsgericht hatte die Millionenvergütung für Karstadts Insolvenzverwalter Görg und die Mitglieder des Gläubigerausschusses bereits festgelegt. Nach den jüngsten Einsprüchen erhalten sie aber bis auf Weiteres kein Geld.Gegen die Festsetzung der Vergütung für Karstadts Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg und die Mitglieder des Gläubigerausschusses seien sieben Beschwerden eingegangen. Das bestätigte das Amtsgericht Essen am Mittwoch FTD-Informationen. Voraussichtlich Anfang November will es entscheiden, ob es seine Festsetzung ändert oder dem Landgericht Essen zur Prüfung vorlegt. Das ist wahrscheinlicher. Das Amtsgericht hatte die Vergütung für Görg im Fall Karstadt auf 32,3 Mio. Euro festgelegt. Zuvor hatte er schon 5,1 Mio. Euro für Anwaltskosten abgerechnet.
Für die Quelle- und Arcandor-Insolvenzverfahren kann er weitere Rechnungen stellen. Görg hatte im Vergütungsantrag argumentiert, dass das komplexe Verfahren ein hohes Entgelt rechtfertige. Der juristischen Kommentarliteratur zufolge könne etwa wegen Insolvenzplan, Fortführung, Verkauf, vieler Gläubigerforderungen und der hohen Mitarbeiterzahl das bis zu 8,8-fache der Regelvergütung angemessen sein, schrieb er.
Er beschränke sich aber auf das Fünffache. Das Gericht hielt das für angemessen. Es legte zudem fest, dass die zuletzt elf Vertreter des Karstadt-Gläubigerausschusses mit wenigen Ausnahmen jeweils 190.400 Euro erhalten sollen. Auch diese Vergütung ist nun blockiert. Wann das Geld fließt, ist unklar, weil den Beschwerdeführern der Instanzenweg offensteht. Zu ihnen zählt auch die Bocholter Firma Gilde Handwerk. Sie hatte Ende September mit einem Einspruch gegen den Insolvenzplan schon für einige Tage die Übergabe von Karstadt an den Käufer Nicolas Berggruen infrage gestellt.
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Aus der FTD vom 21.10.2010
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