Das Amt des Bundespräsidenten
Ein ganzer Abschnitt ist im Grundgesetz dem Amt des Bundespräsidenten gewidmet - die Aufgaben des "ersten Mannes im Staate" im In- und Ausland gehen aber über das verfassungsrechtlich Normierte weit hinaus.
"Erster Repräsentant des Staates", "Integrationsfigur", "Oberster Bundesnotar" - diese Attribute beschreiben Aspekte des Amtes des Bundespräsidenten, über die in dieser Rubrik mehr zu erfahren ist.