Mittwoch, 11. Mai 2011

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Urteil im Hietzing-Mord: Lebenslang

Am Dienstag um Mitternacht fiel das einstimmige Urteil: Der Student Philipp Korotin hat Stefanie erstochen und zerstückelt.

Letztes Update am 11.05.2011, 15:03

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Korotin In seinem Schlusswort sagte der 23-jährige Korotin: "Mein größter Wunsch wäre zu erfahren, wer die Steffi wirklich umgebracht hat."

Ganz am Ende hatte der Angeklagte noch seinen "größten Wunsch" geäußert, nämlich "zu erfahren, wer die Steffi wirklich umgebracht hat". Die Antwort der Geschworenen kam prompt und einstimmig: Er selbst war es, der 23-jährige Jusstudent Philipp Korotin, der seine Geliebte Stefanie Pagels malträtiert, erstochen und zerstückelt hat.

Dass er den Mord in der Nacht auf den 2. Juli 2010 in seiner Wohnung in Wien-Hietzing verschlafen habe und neben der von einem Fremden getöteten 21-Jährigen aufgewacht sei, nahmen ihm die Richter nicht ab.


Einweisung

Korotin wurde am Dienstag um Mitternacht zu lebenslanger Haft und wegen der vom Sachverständigen attestierten Gefährlichkeit zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt, sein Verteidiger Ernst Schillhammer meldete volle Berufung an.

Der fünftägige Prozess hatte enormes Zuschauerinteresse geweckt. Trotz der vorgerückten Stunde waren im Verhandlungssaal bis zum Schluss sämtliche Plätze besetzt, das überwiegend junge Publikum harrte stundenlang aus.

Der Jusstudent nahm den Spruch der Geschworenen nach außen hin unbewegt hin. Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer hatte im Prozessfinale noch eine Beobachtung beim Lokalaugenschein geschildert, wonach der zu Mitleid nicht fähige Korotin krampfhaft versucht habe, sich ein paar Tränen "herauszudrücken".

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kommt der 23-Jährige von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in eines der großen Gefängnisse Stein, Karlau oder Garsten, in denen es Abteilungen für den sogenannten Maßnahmenvollzug gibt.

Zuerst wird die Therapie angesetzt, deren Wirkung das Vollzugsgericht jährlich überprüft. Ist sie irgendwann erfolgreich, hängt man den Rest der Strafe im "normalen" Strafvollzug noch an. Bei lebenslangem Freiheitsentzug kann nach 15 Jahren erstmals um bedingte Entlassung angesucht werden. Es müssen die psychische Verfassung, die Gefährlichkeit und das Rückfallrisiko geprüft werden.

Prozessvorsitzende Sonja Weis hatte in der Urteilsbegründung die "besonders grausame, rücksichtlose, nahezu perfide und für das Opfer qualvolle Vorgangsweise" unterstrichen. Dem Gericht sei "in den letzten Jahren und Jahrzehnten kaum ein vergleichbares abscheuliches Verbrechen untergekommen". Welche Chancen hat Korotin damit, jemals wieder freizukommen?


Amoklauf

Der Gendarmenmörder B. ist ein gutes Beispiel. "Von mir wird man noch in 100 Jahren reden", hatte er 1992 gesagt, als er beim Sprengstoffanschlag auf einen Gendarmerieposten einen Beamten getötet und zwei Beamte schwer verletzt hatte.

Der unberechenbare Mann wurde zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt verurteilt, nach 19 Jahren Haft in Garsten gilt er psychiatrisch nicht mehr als gefährlich und könnte bald bedingt entlassen werden. Man unternimmt mit ihm bereits begleitete Haftausgänge zur Vorbereitung auf die Freiheit, was in Polizeikreisen höchste Besorgnis auslöst.

Der Prozess im Zeitraffer

Der Prozess gegen Philipp Korotin dauerte fünf Tage und zog Zuschauer in Scharen an.
1. Tag Zur Eröffnung gibt der 23-Jährige eine Liebeserklärung an die tote Steffi ab: "Wir haben uns Hals über Kopf verliebt." Er beschreibt sich als "zärtlich und liebevoll". Der Staatsanwalt kontert mit 200 Messerstichen. Das will Korotin (unter Alkoholeinfluss) verschlafen haben. Nachdem er ursprünglich eine Unfallversion beim Sex-Spiel präsentiert hatte, sagt er (verteidigt von Ernst Schillhammer) jetzt: Sein Bekannter Oliver D. müsse die 21-Jährige ermordet haben, er sei neben der zerstückelten Leiche aufgewacht.
2. Tag Es wird immer bizarrer. Man erfährt, dass Korotin die Leichenteile im Müll entsorgte und dann frische Gummihandschuhe sowie neues Klebeband einkaufen ging. Wozu? Weil es ausgegangen war und alles auf seinem Platz sein sollte. "Während die Steffi im Mistkübel lag", wie es Richterin Sonja Weis auf den Punkt bringt, flirtete Korotin dann am Telefon noch mit einer fremden Frau. Stefanies Mutter kommt als Zeugin und spricht den Angeklagten direkt an: "Philipp, was hab' ich dir getan?"
3. Tag Als eine Freundin des Angeklagten im Zeugenstand erzählt, er habe sie mit Gewalt zu Sex gezwungen, wird Korotin böse: "Ich habe die Kleine geschützt", nun ziehe sie ihn "in den Dreck". Korotins Mutter behauptet, die Polizei habe einseitig ermittelt, und kündigt eine Wende an. Sie werde einen "Kronzeugen" bringen, der den wahren Mörder - Oliver D. - überführen könne.
4. Tag Den "Kronzeugen" gibt es nicht. Ein von der Mutter beauftragter Detektiv berichtet, er habe der selbstmordgefährdeten Frau nicht jede Hoffnung nehmen wollen.
5. Tag Der Psychiater hält Korotin für gefährlich und empfiehlt die Einweisung.

Letztes Update am 11.05.2011, 15:03

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Artikel vom 09.05.2011 10:00 | KURIER | | « zurück zu Wien


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