Freitag, 4. Feber 2011

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Banken klagen gegen Wertpapiersteuer

Die Kreditwirtschaft macht mit dem angedrohten Gang zum Verfassungsrichter Ernst. Die Kursgewinnsteuer sei zum Scheitern verurteilt.

Letztes Update am 01.02.2011, 12:39

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Verfassungsgerichtshof Die Verfassungsrichter soll nach Vorstellung der Banken nicht die Steuer selber überprüfen, sondern die Durchführungsregeln.

Die heimische Kreditwirtschaft wehrt sich weiter gegen die Kursgewinnbesteuerung und macht jetzt mit ihrem angedrohten Gang zum Verfassungsgerichtshof Ernst. Die Finanzinstitute betrachten die Durchführbarkeit des Abzugsteuer-Konzepts in Verbindung mit einer Haftungsverpflichtung der Banken als zum Scheitern verurteiltu, teilte Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundesparte Bank und Versicherung der WKÖ, in einer Aussendung mit.
An der Aktion seien alle Sektoren der Kreditwirtschaft beteiligt.

Dass die Durchführbarkeit des Abzugsteuer-Konzepts scheitern müsse, habe eine "eingehende Prüfung" ergeben, heißt es in der Aussendung. Die Banken kritisieren auch, dass die Regelung am vorletzten Tag des Jahres 2010 veröffentlicht wurde aber schon an Neujahr Kraft trat. In Deutschland habe die Einführung einer vergleichbaren Regelung zwei Jahre benötigt.

Seit. 1.1.2011 behält der 25 Prozent der Kursgewinne als Wertpapier-KESt ein. Das betrifft nicht nur Aktien, sondern auch Zertifikate und Fonds.


260 Mio. Euro Aufwand

Die betroffenen Institute seien zwar in Form einer Abzugssteuer mit einer Haftungsverpflichtung konfrontiert, wüssten aber "in vielen Fällen" nicht, wie sie sich verhalten sollen. "So wird etwa mit dem Derivate-Bereich völliges Neuland betreten", so Pichler. Außerdem verweist er auf das "Missverhältnis zwischen Einführungs- und Erhebungsaufwand" - der erwartete Steuerertrag stehe in keinem Verhältnis zu dem von den Banken erwarteten Aufwand von rund 260 Millionen Euro.

Die Verfassungsrichter sollen nach Vorstellung der Banken nicht die Steuer selber überprüfen, sondern die Durchführungsregeln. Auch sollen sie klarstellen, "wo die Grenzen für eine Verpflichtung Dritter zur Durchführung staatlicher Aufgaben liegen" so Pichler.


Finanzministerium: "Gesetz wasserdicht"

Das Finanzministerium ist zuversichtlich, dass dieses Gesetz "keinen Angriffspunkt bietet." "Wir haben alle Lehren aus dem letzen Erkenntnis vor zehn Jahren gezogen und jetzt eingearbeitet", sagte Ministeriumssprecher Harald Waiglein am Dienstag zur APA. "In dieser Hinsicht sollte das wasserdicht sein." Mit den Banken und Experten habe es mehrere Gesprächsrunden gegeben, auch was die Kosten betreffe. Im Finanzressort ist man der Auffassung, dass die Kosten vertretbar sind. Es stehe aber jedem frei, die Höchstrichter anzurufen.

Mit dem seinerzeitigen Fall der SPESt (Spekulationsertragsteuer), die der Verfassungsgerichtshof Anfang des vorigen Jahrzehnts zu Fall gebracht hat, ist der jetzige Kampf der Banker nur bedingt vergleichbar. Damals wie heute war die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Steuererträgen einer von mehreren Angelpunkten. Damals hatten sich aber zwischen dem ersten Gesetzesplan und der Befassung der Höchstrichter die politischen Verhältnisse verschoben, sodass es auch kaum mehr politischen Rückhalt für eine solche Gesetzesinitiative gab.

Letztes Update am 01.02.2011, 12:39

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Artikel vom 01.02.2011 11:00 | apa | sk | « zurück zu Anlage


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