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Bankspesen: Wer schweigt, stimmt zu

Zinsen und Gebühren dürfen nicht einseitig erhöht werden. Wer allerdings seine Kontoauszüge nicht genau liest, kann draufzahlen.

Letztes Update am 15.02.2011, 15:49

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Taschenrechner Seit heuer gibt es keine Kreditsteuer mehr.
Die Kosten für Bankkunden sind vertraglich geregelt". Zu diesem Schluss kommt die Arbeiterkammer in einer aktuellen Analyse: Bei bestehenden Verträgen dürfen keine neuen Spesen eingeführt oder die Zinsen und Gebühren willkürlich erhöht oder gesenkt werden. Die AK weist auch darauf hin, dass Banken seit dem Vorjahr verpflichtet sind, bei Krediten ein Standardoffert vorzulegen, in dem Zinsen, Spesen und Konditionen in übersichtlicher Form aufgelistet sind. Zinsen und Bearbeitungsgebühr seien verhandelbar, die Kosten für das Kreditkonto meist nicht. Die Konsumenten sollten immer den effektiven Jahreszins vergleichen, der auch alle Nebenkosten enthalte, und nicht die niedrigeren Sollzinsen, mit denen oft geworben werde.

Eine wichtige Neuerung seit Jahresbeginn sei der Wegfall der Kreditsteuer von 0,8 Prozent. Dadurch verbilligen sich die Kreditkosten. Bei einem Kredit in der Höhe von zum Beispiel 20.000 Euro fallen 160 Euro an einmaligen Kosten weg, so die AK.


Keine Zinsänderung

Bestehende Verträge können von der Bank generell nur mit Zustimmung des Kunden geändert werden. Allerdings sehen neuere Geschäftsbedingungen vor, dass bei Schweigen des Kunden die Zustimmung zur Vertragsänderung als erteilt gilt. Mit solchen Vertragsumstellungen können auch Gebührenerhöhungen einhergehen, warnt die AK. Daher sollten Kontoauszüge, Bankbriefe oder E-Mails genau gelesen und geprüft werden.

Bei Sparbüchern sind die Zinsen ebenfalls genau geregelt. Bei den fixverzinsten Spareinlagen gibt es keine Zinsänderung während der Bindungsdauer. Bei den variablen Zinsen unterliegen die Zinsen den Zinsanpassungsklauseln. Banken können aber bei neuen Sparbüchern eine Schließungsgebühr verrechnen, wenn das Sparbuch aufgelöst wird. Bei bestehenden Sparbüchern ist die nachträgliche einseitige Einführung der Gebühr nicht möglich, betonen die AK-Konsumentenschützer.

Die AK hat auf ihrer Homepage einige Tipps für Neuabschlüsse von Kreditverträgen und Spareinlagen zusammengestellt.


Letztes Update am 15.02.2011, 15:49

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Artikel vom 15.02.2011 13:00 | KURIER.at | dk | « zurück zu Finanzierung


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