Montag, 24. Jänner 2011

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AGB zur Nutzung von Werbeflächen auf KURIER.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Werbeflächen auf der Website von KURIER.at Telekurier Online Medien GmbH & CoKG.

Letztes Update am 22.11.2010, 17:30

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Werbeflächen auf der Website von "KURIER.at" Telekurier Online Medien GmbH & CoKG, im folgenden "Betreiber" genannt und des Inserents eines Werbeauftrages, im folgenden "Inserent" genannt.
Nachfolgend bestätigen Sie als Inserent, bei Nutzung der Werbeflächen von "KURIER.at" Telekurier Online Medien GmbH & CoKG, dass Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen einverstanden sind.


I. Geltungsbereich

1.) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

2.) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Betreibers, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Inserents oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

3.) Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente: Bild und/oder Text, Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), sensitive Fläche (z.B. Link).

4.) Nähere Informationen zu Online Werbemittel wie Definitionen und standardisierte Werbeformate finden Sie unter www.iab-austria.at.


II. Anlieferung der Werbemittel

1.) Für die Platzierung von Bannerwerbung ist eine vorherige Anlieferung des Werbemittels von 3 Werktagen und bei Sonderwerbeformen (z.B. Advertorials, TAG in TAG, DHTML oder Streaming) von 5 Werktagen erforderlich. Die Anlieferung hat in digitaler Form und korrektem Format zu erfol-gen.

2.) Auslieferungsdifferenzen werden im Falle einer verspäteten Anlieferung von Werbemittel zu 100% dem Inserenten verrechnet.

3.) Im Falle einer verspäteten Werbemittelanlieferung ist eine ordnungsgemäße Erfüllung der Kampagne nicht mehr garantiert und eine Rückvergütung in Form einer Gutschrift nicht möglich.

4.) Die Pflicht des Betreibers zur Aufbewahrung des Werbemittels endet 3 Monate nach seiner letzt-maligen Verbreitung.

5.) Kosten des Betreibers für eine vom Inserent gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Inserent zu tragen.

III. Ablehnungsbefugnis

Der Betreiber behält sich vor, Werbeaufträge auch ohne Gründe abzulehnen bzw. zu sperren, insbesondere aber wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Betreiber wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann der Betreiber ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Inserent nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt werden.

IV. Vertragsschluss

1.) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2.) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Inserent wer-den, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden.

3.) Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen sind für die Platzierung und für eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung maßgeblich.

4.) Der Vertrag, und eine Kampagne, gilt als erfüllt, wenn die gebuchten Page-Impressions über alle Platzierungen hinweg erreicht wurden.

V. Buchungsbedingungen

1.) Alle in der Preisliste enthaltenen Preise beinhalten Unique Client Targeting je nach Wahl des Inse-renten. Dies wird auf Tagesbasis mit Frequency Cap 3 standardisiert.

2.) Für Kampagnen ist eine Mindestbuchungssumme von EUR 1000 vorgesehen. Bei Unterschreiten der Summe fällt ein Zuschlag von 15% für Administration, Abwicklung und Reporting an.

3.) Bei Domain-, Geo- oder Zeittargeting wird ein Zuschlag von 10% verrechnet.

4.) Für Ton bei Mouse Over ist keine Aufzahlung erforderlich. Bei automatischem Ton wird ein Auf-schlag von 50% verrechnet.

VI. Storno- und Umbuchungsbedingungen

Eine Stornierung des Werbeauftrags ist bis 5 Werktage vor geplantem Start der Kampagne kostenlos. Bei späterer Stornierung wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der noch nicht ausgelieferten Kampagne verrechnet.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

1.) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Alle Preise verstehen sich ohne Mwst. und sind ab 1. Februar 2009 bis auf Widerruf gültig. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Der Betreiber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schal-tung Vorauszahlung verlangen.

2.) Die Rechnungslegung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen berechnet.

VIII. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Stornofrist beträgt 2 Wochen vor Buchungsbeginn, bei bereits laufender Buchung 2 Wochen vor Monatsende.

IX. Rechtegewährleistung

1.) Der Inserent gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Inserent stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Betreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Inserent ist verpflichtet, den Betreiber nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2.) Der Inserent überträgt dem Betreiber sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten techni-schen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

3.) Weiterhin ermächtigt der Inserent den Betreiber, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten. Ist der Inse-rent dazu nicht bereit, hat er dies dem Betreiber bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

4.) Dem Inserenten ist eine Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Inserent die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten des Betreibers nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User und deren weitere Nutzung.

X. Gewährleistung des Betreibers

1.) Der Betreiber gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils übli-chen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Betreiber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkom-men freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvoll-ständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) inner-halb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Inserenten für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Inserent Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.

3.) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Betreiber nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Betreibers bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Inserent hierüber informiert.

4.) Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

XI. Haftung

1.) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Betreibers, seines Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

2.) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.) Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers in Wien.

2.) Soweit sich aus dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) nichts Anderes ergibt, ist Wien der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Diensten des Betreibers.

3.) Im Rahmen des KSchG ist auf das Rechtsverhältnis mit dem Betreiber österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.



Stand: Februar 2010

Letztes Update am 22.11.2010, 17:30

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Artikel vom 22.11.2010 17:00 | KURIER.at/Sales | | « zurück zu Online Werbung



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