1. Regierungsauftrag vom Volk
Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben (Legislative), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung (Judikative) und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen (Exekutive). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte, hat jedoch auch das Initiativrecht für Gesetze.