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Beauftragter für Kultur und Medien

Staatsminister Bernd Neumann - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Staatsminister Bernd Neumann, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
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Foto: REGIERUNGonline / Kugler
Staatsminister Bernd Neumann
Staatsminister Bernd Neumann ist seit 2005 der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 wurde er erneut in diesem Amt bestätigt. 
 
Neumann ist als Staatsminister direkt der Bundeskanzlerin zugeordnet. Er nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil. Zugleich ist er Leiter einer obersten Bundesbehörde mit rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und Bonn.
 
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde 1998 geschaffen, um die kultur- und medienpolitischen Aktivitäten des Bundes in einer Regierungsbehörde zu bündeln.
 
Nach Michael Naumann, Julian Nida-Rümelin und Christina Weiss ist Bernd Neumann der vierte Staatsminister in diesem Amt. Neumann ist langjähriges Mitglied des Deutschen Bundestages. Bis 2008 war er Vorsitzender der CDU Bremen.
 

Aufgaben des Bundes

 
Obwohl die Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden ist und auch die Zuständigkeit für die Medien bei den Ländern liegt, trägt der Bund die Verantwortung für weite Bereiche von Kultur und Medien.
 
Das Aufgabengebiet von Staatsminister Bernd Neumann ist breit gefächert. Als Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien ist er unter anderem dafür zuständig
 
  • die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kultur- und den Medienbereich über die Bundesgesetzgebung kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern,
  • Kultureinrichtungen und –projekte von nationaler Bedeutung zu fördern,
  • für die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in der Bundeshauptstadt Berlin zu sorgen,
  • die kultur- und medienpolitischen Interessen Deutschlands in verschiedenen internationalen Gremien zu vertreten,
  • national bedeutsame Gedenkstätten zur Erinnerung die Opfer von NS-Terrorherrschaft zu fördern,
  • in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten und Institutionen an das Unrecht in der ehemaligen DDR zu erinnern.

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