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Die Kunst ist frei - Kultur und Kulturpolitik im Land Brandenburg

Enquetekommission "Kultur in Deutschland" legt Schlussbericht vor

Nach vierjähriger Tätigkeit hat die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" ihren Schlussbericht dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übergeben. Mit der Debatte im Deutschen Bundestag wird die seit 30 Jahren umfassendste Untersuchung des kulturellen Lebens in Deutschland auch der Öffentlichkeit vorgestellt.

"Wir legen mit dem Bericht einen Kulturkompass vor, der die Situation, die Probleme, aber auch die Chancen von Kultur und Kulturpolitik in Deutschland beschreibt. Unsere Arbeit mündet in rund 400 Handlungsempfehlungen an die Gesetzgeber in Bund, Länder und Kommunen sowie die Kulturschaffenden. Damit wollen wir nicht nur den kulturpolitischen Diskurs in allen Bereichen beleben, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreiten", betont die Vorsitzende der Enquete-Kommission Gitta Connemann (CDU/CSU).

Einvernehmlich haben sich die elf Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die elf Sachverständigen Mitglieder auf den Text des Schlussberichts verständigt, fasst Connemann zusammen: "Natürlich gab es auch unterschiedliche Auffassungen und Ideen, wir waren uns aber im Ziel immer einig: die einzigartige Kulturlandschaft und beispiellose kulturelle Vielfalt in Deutschland zu erhalten und zu fördern - in gemeinsamer Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft."

Schlussbericht
(PDF-Datei 6602.7 KB)


Kammeroper Rheinsberg. Foto: MWFKBildvergrößerung

Kammeroper Rheinsberg. Foto: MWFK

Aus der Verfassung des Landes Brandenburg

Artikel 34 (Kunst und Kultur)

(1) Die Kunst ist frei. Sie bedarf der öffentlichen Förderung, insbesondere durch Unterstützung der Künstler.

(2) Das kulturelle Leben in seiner Vielfalt und die Vermittlung des kulturellen Erbes werden öffentlich gefördert. Kunstwerke und Denkmale der Kultur stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

(3) Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen die Teilnahme am kulturellen Leben und ermöglichen den Zugang zu den Kulturgütern.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Tel.: (0331) 866 45 60
Fax: (0331) 866 45 45
E-Mail:
Internet: www.mwfk.brandenburg.de



Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst. Foto: MWFK

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst. Foto: MWFK

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Kulturministerin des Landes Brandenburg

"Kultur im Land Brandenburg - da denkt jeder sofort an Schloss Sanssouci, an das Staatstheater Cottbus, an Schloss Rheinsberg oder an die Klosterruine Chorin.

Aber im Kulturland Brandenburg gibt es viel mehr zu entdecken: Rund 350 Museen, etwa 150 öffentliche Bibliotheken, viele Gedenkstätten, Orchester und Chöre, etwa 26.000 Bodendenkmale und mehr als 11.000 Baudenkmale, ganz zu schweigen von den 500 Schlössern und Herrenhäusern, den Kunsthäusern, Kulturzentren, den Stadttheatern und Galerien, den Projekten kultureller Bildung sowie den zahlreichen anderen kulturellen Initiativen."
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Kultur und Kulturpolitik im Land Brandenburg
Aus der Kulturentwicklungskonzeption des Landes Brandenburg (KEK)

Kultur ist Lebensäußerung des Menschen in all seinen Lebensbezügen. Sie ist die dem Menschen eigene Art, Wirklichkeit zu erfassen und die dabei gewonnenen Erfahrungen und Hoffnungen zum Ausdruck zu bringen. Die Kultur ist Selbstwerdung des Menschen in kreativer Tätigkeit. Daher liegen in ihr die humanen Quellen für die Entwicklung des Menschen, für sein Leben und sein Zusammenleben mit anderen. Die Kultur kommt also von den Menschen und aus der Gesellschaft und nicht vom Staat und seinen Institutionen.

Insofern ist es die vornehmste Aufgabe der Kulturpolitik, sich zu beschränken. Sie darf nicht steuernd eingreifen in die Eigenerfahrung und Eigenverantwortung der Menschen. Insbesondere die Kunst bedarf als besonders profilierter Teil der Kultur dieses Schutzes. Nicht zuletzt, weil sie stets auch den Widerspruch zum Bestehenden formuliert und Anstöße erzeugt und damit manchmal anstößig ist. Dafür brauchen Kunst und Kultur Freiräume.

Die Kultur bezeichnet zugleich den Umgang mit dem materiellen und immateriellen Erbe und hält damit die Erinnerung wach an die Hervorbringung der Menschheit. Ohne diese Quellen der Erfahrung wäre die Bewältigung der Gegenwart und die Gestaltung der Zukunft unsicherer in ihren Maßstäben.

Die Gewährleistung der freien Entwicklung von Kunst und Kultur und des ungehinderten Zugangs zum kulturellen Erbe ist die aktive Pflicht für Staat und Kommunen.

Die Verantwortung für die öffentlich finanzierte Kunst und Kultur ist in der Bundesrepublik Deutschland subsidiär und föderal organisiert. Föderal bedeutet, dass die Kulturpolitik der Kommunen und der Länder weitgehend frei von gesetzlichen Verpflichtungen ist und die Akteure eigenständig handeln können. Ausnahmen sind im Land Brandenburg das Musikschul-, Denkmalschutz- und Archivgesetz. Das Fehlen gesetzlicher Verpflichtungen bedeutet jedoch nicht, dass sich Staat und Kommunen dieser Aufgabe auch enthalten können, denn in Brandenburg gelten neben dem Grundgesetzt und dem Einigungsvertrag die Verfassung des Landes Brandenburg und die Kommunalverfassung, die den Staat und die Kommunen zur Pflege und zur Förderung von Kunst, Kultur und historischem Erbe verpflichten.

Kulturpolitische Verantwortung besteht also zunächst bei den Bürgern, den Trägern von Kunst und Kultur und bei den Kommunen, die mit dem Grundgesetz die Aufgabe erhalten haben, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, soweit dies nicht durch Gesetz geschieht. Ergänzend dazu ist es Aufgabe des Landes, ggf. auch des Bundes oder auch die Europäische Union, Hilfe dort zu leisten, wo diese ein herausragendes Interesse am Zustandekommen eines Projektes, am Betrieb einer Einrichtung, am Fortbestand eines kulturellen Erbes bzw. eines künstlerischen Angebotes hat und gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Träger bzw. die unteren Verwaltungsebenen nicht alleine in der Lage sind, diese Aufgabe zu erfüllen.

Das Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren die Kommunen und die Träger von Kunst und Kultur im Land Brandenburg ermuntert und unterstützt, sich selbst auf die Perspektiven der Entwicklung von Kunst und Kultur zu verständigen. Auf die Ergebnisse gestützt hat die Landesregierung im Herbst 2002 eine Bestandsaufnahme Kultur und eine Kulturenwicklungskonzeption erarbeitet und dem Landtag vorgelegt. Mit diesem Papier stellt sie ihre prinzipiellen und soweit wie möglich auch konkreten Auffassung über die Aufgaben des Landes bei der Förderung von Kunst, Kultur und kulturhistorischem Erbe zu Diskussion. Die Ergebnisse dieser Abstimmung bestimmen die praktischen Schritte bei der Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung durch das Land und der Aufgabenteilung zwischen Land und Kommunen.

Die Kulturentwicklungskonzeption kann beim Ministerium für Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angefordert werden.

 

Die folgenden Links führen Sie zu PDF-Dateien, die Sie über die Kulturentwicklungskonzeption des Landes Brandenburg informieren. Bitte beachten Sie, dass manche Dateien sehr groß sind und daher längere Ladezeiten benötigen.

Kulturentwicklungskonzeption 2002
(PDF-Datei 509.6 KB)

Anlage Finanzierung
(PDF-Datei 543 KB)

Ergänzung der Kulturentwicklungskonzeption 2004
(PDF-Datei 147 KB)

Anlage Finanzierung - 1991 bis 2004
(PDF-Datei 70 KB)

Anlage Finanzierung - Kommunales Kulturinvestitionsprogramm
(PDF-Datei 17 KB)



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