So versetzte noch vor Kurzem der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy ausländische Immobilienbesitzer in Aufruhr, als er eine Zweitwohnungssteuer von 20 Prozent auf die Mieteinnahmen einführen wollte. Nach französischen Presseberichten verfolgt er die Pläne derzeit zwar nicht weiter, doch bleibt das Steuerrecht im Nachbarland für Immobilienbesitzer auch so tückisch genug.
Der französische Fiskus besteuert Vermögen ab einem Wert von 800.000 Euro. Von 2012 an wird die Schwelle auf 1,3 Mio. Euro hinaufgesetzt. Das kann auch Ferienhausbesitzer treffen. "Viele haben in den 60er-Jahren an der Côte d'Azur ein Häuschen mit Meerblick für vielleicht 700.000 Franc gekauft", sagt Stefan Kesting, Anwalt und Frankreich-Experte bei Lexitas in Hamburg. Auf heutige Verhältnisse umgerechnet seien das gerade mal 50.000 Euro. Ein lohnendes Investment, denn die Preise sind an der französischen Riviera in der Zwischenzeit exorbitant gestiegen.
Heute kann so ein Anweisen über 3 Mio. Euro wert sein - und damit schon seit Längerem vermögensteuerpflichtig "Im Normalfall kümmert sich der französische Fiskus nicht darum", sagt Kesting. Das ändert sich aber schlagartig, wenn das Haus verkauft wird. "Bis zu sechs Jahre kassiert der Fiskus rückwirkend, dazu kann als Strafsteuer eine Verzinsung von bis zu 0,4 Prozent monatlich plus zehn Prozent Strafzuschlag kommen", warnt der Experte.
Noch teurer kann es werden, wenn Kinder die Immobilie erben, denn die Freibeträge sind insgesamt deutlich geringer als in Deutschland. Bei zwei Kindern hat jedes einen Freibetrag von 159.325 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, muss mit 35 Prozent versteuert werden. Wer nicht pünktlich zahlt, muss sogar damit rechnen, dass der Staat den Besitz zwangsversteigern lässt.