Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können die Einstufung in die Lohnsteuerklassen frei wählen. Das nachfolgende Programm hilft Ihnen eine Entscheidung zu finden, ob die Kombination III/V oder IV/IV für Sie günstiger ist.
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