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27.08.2011, 12:00
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Recht + Steuern:
Achtung beim steuersparenden Schenken!
Steuersparende Geschenke innerhalb der Familie sind erlaubt - vorausgesetzt das Timing stimmt. Wer seinen Lieben zu hastig etwas verehrt, hat das Nachsehen.
von Robert Kracht
Reicht der Sohn sein von der Mutter gerade erst geschenktes Kapital oder die ihm als Präsent vermachte Immobilie sofort an seine Ehefrau weiter, ist das als Zuwendung der Mutter an die Schwiegertochter zu sehen. Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Finanzgerichts München (Az. 4 K 960/08). Was sich zunächst recht unspektakulär anhört, hat fatale Folgen: So lassen sich bei der Schenkungsteuer statt eines Freibetrags von 400.000 nur 20.000 Euro nutzen, und der Steuertarif startet statt mit sieben sofort mit 15 Prozent.
In den Augen der Richter handelt es sich bei einer unmittelbaren Weiterleitung von Geld- oder Sachwertpräsenten um nichts anderes als eine schädliche Kettenschenkung, mit dem Ziel Steuern zu sparen. Fällt dies den Finanzbeamten auf, bleibt die Mittelsperson unberücksichtigt und besteuert wird nur das Verhältnis des ehemaligen zum endgültig neuen Besitzer.
Derartige Kettenschenkungen haben seit 2009 zugenommen. Hintergrund ist, dass die Erbschaftsteuerreform für den engen Familienkreis drastisch anziehende Freibeträge, für alle übrigen Angehörigen hingegen höhere Tarife vorsieht. Also wird ein solcher Umweg innerhalb der Familie meist immer dann gewählt, wenn sich dadurch ein näheres Verwandtschaftsverhältnis ergibt, an dem sich die Höhe der Steuer orientiert.
Teil 2: Wie die Strategie gelingt
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FTD.de, 27.08.2011
© 2011 Financial Times Deutschland,
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