FTD.de » Finanzen » Alternative Anlagen » Bescherung für geplagte Aktionäre

Merken   Drucken   09.09.2011, 10:20 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Bescherung für geplagte Aktionäre

Der Börsencrash hat Anlegern herbe Verluste beschert - die laufen jedoch zunächst nur bei der Depotbank auf. Wer das Minus mit der Abgeltungssteuer verrechnen will, muss es dort extra abrufen. Eine Anleitung.
© Bild: 2011 ddp/dapd/Algordanza
Der Börsencrash hat Anlegern herbe Verluste beschert - die laufen jedoch zunächst nur bei der Depotbank auf. Wer das Minus mit der Abgeltungssteuer verrechnen will, muss es dort extra abrufen. Eine Anleitung. von Robert Kracht
Die Turbulenzen an den Finanzmärkten haben Anlegern herbe Verluste beschert. Die roten Zahlen lassen sich unter der Abgeltungsteuer verrechnen. Die FTD zeigt, wie das geht.
Kostbare Erinnerungen: Aus der Asche ihrer Lieben können ...   Kostbare Erinnerungen: Aus der Asche ihrer Lieben können Angehörige Diamanten pressen lassen. Die Überreste verblichener Börsenträume veredelt das Finanzamt - wenn man rechtzeitig drum bittet
Rechnerische Verluste im eigenen Depotbestand zählen steuerlich erst, wenn Papiere verkauft oder Termingeschäfte aufgelöst werden. Realisierte Börsenverluste dürfen andere Einkünfte seit 2009 nicht mehr ausgleichen.
Nicht genutzte Beträge werden von der Bank oder dem Finanzamt so lange in die Zukunft vorgetragen, bis es zur Verrechnung kommt. Ein Aktienminus darf nur Gewinne mit Aktien oder REITs mindern, andere negative Kapitaleinnahmen hingegen sämtliche positiven Erträge, also Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne.
Verluste, die beim Verkauf von Wertpapieren, am Terminmarkt oder durch bezahlte Stückzinsen beim Anleihekauf anfallen, werden sofort von den Banken berücksichtigt. Das geschieht über zwei Verlustverrechnungstöpfe, einen für allgemeine negative Erträge und einen für Verluste mit Aktien.
Reichen die positiven Einnahmen 2011 nicht aus, um die Töpfe komplett zu leeren, trägt das Institut den Bestand aus beiden Töpfen am 31. Dezember automatisch auf 2012 vor und verrechnet ihn mit dann anfallenden Erträgen.
Anleger, die ihre 2011 angefallenen Verluste steuerlich optimal geltend machen wollen, müssen bis spätestens 15. Dezember eine wichtige Entscheidung treffen.
Das aufgelaufene Minus kann nämlich nur dann über das Finanzamt positive Kapitalerträge bei anderen Instituten mindern, wenn bis zu diesem Datum beantragt wurde, dass die Bank ihnen den Verlustsaldo zum 31. Dezember 2011 bescheinigt.
Das will gut überlegt sein, da es einen Weg zurück nicht gibt und Aktienverluste die übrigen positiven Kapitaleinkünfte nicht mindern. Ist über das Finanzamt kein kompletter Ausgleich möglich, konservieren die Beamten das Minus. Bei der Bank fällt 2012 sofort wieder Abgeltungsteuer an, obwohl noch hohes Verlustpotenzial beim Fiskus schlummert.
Ein besonderer Vordruck ist nicht vorgesehen, viele Banken akzeptieren Onlineanträge. Der Abruf kann entweder für beide Töpfe, nur für Aktienverluste oder für sonstige negative Kapitaleinnahmen gestellt werden.
Fällt die Entscheidung über die Bescheinigung jedoch erst nach dem 16. Dezember, darf das Institut den Antrag nicht mehr berücksichtigen, und sämtliche Verluste bleiben dort. Damit geht das Minderungspotenzial für versteuerte Erträge 2011 etwa aus einer Versicherung, über Auslandskonten oder die zweite heimische Depotbank verloren.
Anleger müssen sich also genau überlegen, ob sie ihre Töpfe abrufen, denn für Teilbeträge ist das nicht möglich.
Wer sich mit japanischem Yen, Schweizer Franken, norwegischer oder Schweden-Krone verspekuliert hat, kann die Verluste von der Steuer absetzen. Das Finanzamt behandelt Fremdwährungsbestände als Spekulationsgeschäft, wenn hin und her getauscht wird.
Das löst innerhalb eines Jahres einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust aus, wobei die von den Banken berechneten Spesen in Form der Geld-Brief-Spanne mindernd berücksichtigt werden dürfen. Hilfreich ist, der Steuererklärung die Umtauschbelege beizufügen. Sofern kein entsprechendes Plus vorhanden ist, wird der Verlust ins Vorjahr zurückgetragen oder mangels Gewinnpotenzial vom Finanzamt für die Zukunft konserviert.
Dies umfasst neben dem Devisenumtausch auch Anlagen auf einem Fremdwährungskonto, wenn die Guthaben binnen einem Jahr wieder auf Euro umgebucht oder damit Wertpapiere in der jeweiligen Währung gekauft werden.
Als Alternativ bietet sich eine ohnehin geplante Schenkung der Wertpapiere an den Nachwuchs an. Da für die Schenkungsteuer der Kurs zum Zeitpunkt der Zuwendung maßgebend ist, fällt die Bemessungsgrundlage derzeit gering aus. Die Nutzung des Stichtagsprinzips lohnt besonders bei Zuwendungen an entfernte Verwandte, da es hier deutlich ansteigende Tarife und kleinere Freibeträge gibt.
  • FTD.de, 09.09.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen Finanzen

Wenn die Deutsche Bank durch einen Stresstest fällt, erfahren Sie es zuerst in unserem Finanznewsletter.

Beispiel   |   Datenschutz
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 5196,56  [32.35 +0,63%
  Euro Stoxx 50 2026,03  [30.28 +1,52%
  Dow Jones 10771,48  [37.65 +0,35%
  Nasdaq Composite 2483,23  [27.56 +1,12%
  Euro 1,3496 USD  [-0.0003 -0,02%
  Brent-Öl 105,48 USD  [-1 -0,94%
Immobilien-Kompass
  • Griechenlandpleite: Lasst die nutzlose Troika zu Hause!

    EU, IWF und EZB kontrollieren, ob die Griechen all ihre Sparzusagen einhalten. Wenn sie das nicht tun, droht die Troika damit, kein weiteres Geld an die Hellenen zu geben. Das ist ein schlechter Witz. mehr

 



AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

 
© 1999 - 2011 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote