Kostbare Erinnerungen: Aus der Asche ihrer Lieben können Angehörige Diamanten pressen lassen. Die Überreste verblichener Börsenträume veredelt das Finanzamt - wenn man rechtzeitig drum bittet
Rechnerische Verluste im eigenen Depotbestand zählen steuerlich erst, wenn Papiere verkauft oder Termingeschäfte aufgelöst werden. Realisierte Börsenverluste dürfen andere Einkünfte seit 2009 nicht mehr ausgleichen.
Nicht genutzte Beträge werden von der Bank oder dem Finanzamt so lange in die Zukunft vorgetragen, bis es zur Verrechnung kommt. Ein Aktienminus darf nur Gewinne mit Aktien oder REITs mindern, andere negative Kapitaleinnahmen hingegen sämtliche positiven Erträge, also Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne.
Verluste, die beim Verkauf von Wertpapieren, am Terminmarkt oder durch bezahlte Stückzinsen beim Anleihekauf anfallen, werden sofort von den Banken berücksichtigt. Das geschieht über zwei Verlustverrechnungstöpfe, einen für allgemeine negative Erträge und einen für Verluste mit Aktien.
Reichen die positiven Einnahmen 2011 nicht aus, um die Töpfe komplett zu leeren, trägt das Institut den Bestand aus beiden Töpfen am 31. Dezember automatisch auf 2012 vor und verrechnet ihn mit dann anfallenden Erträgen.