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Merken   Drucken   07.09.2011, 12:19 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Ärzte in der Nachzahlungsfalle

Wegen der Gesundheitsreform haben viele Ärzte vorschnell weniger Steuern gezahlt - jetzt hagelt es Nachzahlungen. Wer seine Vorauszahlungen an den Fiskus ändern will, sollte daher ein paar Grundregeln beachten.
© Bild: 2011 Rolf Haid/dpa-Bildfunk
Wegen der Gesundheitsreform haben viele Ärzte vorschnell weniger Steuern gezahlt - jetzt hagelt es Nachzahlungen. Wer seine Vorauszahlungen an den Fiskus ändern will, sollte daher ein paar Grundregeln beachten. von Raimund Diefenbach, Köln
Nun sollte es den Weißkitteln wirklich an den Kragen gehen. Genauer gesagt: an die Honorare. Es stand, wieder einmal, eine Gesundheitsreform an. Die niedergelassenen Ärzte schlossen ihre Praxen, streikten, gingen mit Rasseln und Tröten auf die Straße.
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2010 war das. Viele Ärzte und Funktionäre fürchteten, im Zuge der angedachten Reform würden ihre Einnahmen drastisch um bis zu 40 Prozent sinken. Sie teilten diese Angst den Finanzämtern mit, bei denen sie eine Senkung der Steuervorauszahlungen verlangten. In "vorauseilendem Gehorsam", erzählt ein Steuerberater aus Düsseldorf, seien viele Ärzte zum Finanzamt geeilt. Viele wären sogar mit Zeitungsartikeln über die Gesundheitsreform in die Kanzlei gekommen, sagt Renate Krüger, Steuerberaterin in Augsburg.
Sie allerdings hat das nicht mitgemacht, sondern zumindest ihre Mandanten zur Ruhe ermahnt. Zu Recht, wie sich später herausgestellt hat. Denn der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler, selbst Mediziner, sorgte dafür, dass es die Ärzteschaft nicht allzu hart traf. Der Systemwechsel bei den Honoraren blieb aus, den Medizinern stehen sogar rund 1 Mrd. Euro Mehreinnahmen ins Haus - weshalb die Voreiligen unter ihnen, die ihre Überweisungen ans Finanzamt längst reduziert hatten, jetzt hohe Nachzahlungen leisten müssen.
Ein Antrag, die Vorauszahlungen zu senken, ist nicht ungefährlich. Zum einen hängen Unternehmen und Freiberufler dabei vom Gutdünken der Finanzbeamten ab. Bricht der Umsatz weg, weil der Regen die Weinlese verhagelt oder die Rohstoffpreise in nie geahnte Höhen schießen, ist die Kalkulation fürs aktuelle Jahr dahin. Hohe Steuervorauszahlungen drücken die Liquidität weiter. Doch ob die gesenkt werden, hängt am Ermessen der Finanzbeamten. Die heben oder senken ihre Daumen.
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Bußgeld wegen "Steuerverkürzung"
Und stellt sich dann heraus, dass die Situation doch nicht so bedrohlich ist wie geschildert, verhängt das Finanzamt ein Bußgeld wegen "Steuerverkürzung". Ein Steuerberater erzählt, wie die Bußgeldstelle des Finanzamtes in seiner Kanzlei anrief, nachdem er für einen Arzt einen Herabsetzungsantrag gestellt hatte. "Die haben meinen Mitarbeitern massiv gedroht, dass es sich dabei um eine Steuerordnungswidrigkeit handeln kann", sagt er. "Seitdem schärfe ich ihnen ein, dass sie bei Herabsetzungsanträgen doppelt und dreifach hinschauen müssen." Einen solchen Antrag, warnt auch Frank Rumpel, Steuerberater bei Ecovis in Würzburg, "sollte man nicht leichtfertig stellen".

Teil 2: Bei den Argumenten zählt nicht nur Betriebliches, sondern auch Privates

  • FTD.de, 07.09.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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