Seit Beginn der 15. Wahlperiode versteht sich der baden-württembergische Landtag als Vollzeitparlament. Ein Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg bekommt derzeit monatlich 6.756 Euro - bezeichnet als Entschädigung. Diese wird bezahlt als Entgelt für die Ausübung des Mandats, das laut Bundesverfassungsgericht als berufliche Tätigkeit einzustufen ist. Die Summe muss versteuert werden, ein 13. Monatsgehalt wird nicht gezahlt. Daneben gibt es Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen.
Für allgemeine Kosten wie Wahlkreisbüro, Porto, Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei parlamentarisch bedingten Reisen erhält der Abgeordnete eine monatliche Pauschale in Höhe von 1.444 Euro. Reisekosten werden auf Nachweis erstattet. Das Land zahlt dem Abgeordneten auch die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Büro- oder Schreibkraft. Als Alternative ist aber auch eine monatliche Pauschale von 400 Euro möglich. Zur Aufwandsentschädigung gehört ferner, dass dem Abgeordneten Telefon, Fax und Internet im Landtag kostenlos zur Verfügung stehen. Im Übrigen kann er die Deutsche Bahn innerhalb Baden-Württembergs frei nutzen.
Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag steht dem Abgeordneten Übergangsgeld zu. Die Dauer der Zahlung hängt davon ab, wie lange er im Parlament war. Die bisherige staatliche Altersversorgung wird durch einen Vorsorgebeitrag in Höhe von monatlich 1.585 Euro ersetzt. Voraussetzung ist der Nachweis eines entsprechenden privaten Altersvorsorgevertrags.
Grundlage für die Bemessung der Abgeordnetenbezüge ist das 2005 eingeführte und im Juni 2011 für die 15. Wahlperiode bestätigte sogenannte Indexierungsverfahren. Dieses ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst während eines einjährigen Zeitraums orientiert.
Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung orientiert.
Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und vom Landtagspräsidenten im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.Bundesland | Höhe der Diäten in Euro |
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Stand Juli 2011 | |
Bundestag | 7668 |
Baden-Württemberg | 6756 |
Bayern | 6881 |
Berlin | 3309 |
Brandenburg | 4503,74 |
Bremen | 4700 |
Hamburg | 2456 |
Hessen | 7141 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5197,86 |
Niedersachsen | 6000 |
Nordrhein-Westfalen | 10226 |
Rheinland-Pfalz | 5459,99 |
Saarland | 5001 |
Sachsen | 4835 |
Sachsen-Anhalt | 4797 |
Schleswig-Holstein | 7151,24 |
Thüringen | 4665,57 |