Den einzelnen Ausschüssen gehören die jeweiligen Fachleute der Fraktionen an, etwa für das Finanzwesen, die Schulpolitik oder für den Umweltschutz. Die Zahl der Mitglieder beträgt in allen Ausschüssen 19. Ausnahmen: der Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Petitionsausschuss mit je 23 Mitgliedern.
Die Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen - in der Regel vom Plenum - im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen.