Dem Präsidium des Landtags gehören 19 Mitglieder an. Es sind dies zunächst der Präsident und seine beiden Stellvertreter. Hinzukommen die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und einige Vorstandsmitglieder der Fraktionen. Darüber hinaus ist die Landesregierung durch eine Ministerin vertreten.
Das Präsidium steuert den Ablauf der Parlamentsarbeit. Es legt beispielsweise den Sitzungsplan fest. Auf über ein Jahr im Voraus werden die Termine für die Sitzungen des Plenums, der Ausschüsse, der Fraktionen und ihrer Arbeitskreise geplant. Die Tagesordnungen für die Plenarsitzungen bestimmt ebenfalls das Präsidium. Es entscheidet dabei über die Schwerpunkte einer Sitzung, über die Reihenfolge der Themen und die Redezeiten. Das Präsidium ist zudem für alle grundsätzlichen Fragen in den Beziehungen des Parlaments zur Landesregierung zuständig.
Manchmal muss es auch als eine Art Schlichtungsinstanz tätig werden, zum Beispiel bei Kontroversen innerhalb des Landtags, die sich in puncto Geschäftsordnung entzündet haben.
Schließlich unterstützt das Präsidium den Präsidenten bei den Aufgaben der Parlamentsverwaltung.