Bild Blick in Plenarsaal des Landtagsvon Baden-Württemberg

PARLAMENT - Fraktionen

Im Landtag von Baden-Württemberg sind für die Wahlperiode von 2011 bis 2016 die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP/DVP vertreten. Die Fraktionen sind die politischen Gliederungen, in denen die Abgeordneten derselben Partei zusammengeschlossen sind.

In den Fraktionen formiert sich die politische Haltung der Abgeordneten einer Partei zu den im Plenum und den Ausschüssen anstehenden Entscheidungen und Debatten. Aus den Fraktionen, denen - ihrer zahlenmäßigen Stärke entsprechend - ein Stab von Fachleuten des parlamentarischen Beratungsdienstes zur Verfügung steht, geht ein großer Teil der politischen Initiativen für die Parlamentsarbeit hervor.

Die Fraktionen haben das Vorschlagsrecht oder Benennungsrecht bei einer Vielzahl von Personalentscheidungen, beispielsweise für die Besetzung der Landtagsausschüsse, für den Vorsitz in den Ausschüssen oder für die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten. Sie können Gesetzentwürfe und andere Anträge einbringen, die vom Fraktionsvorsitzenden namens der Fraktion unterzeichnet sind.

Für die verschiedenen Sachgebiete der Landespolitik haben die Fraktionen Arbeitskreise gebildet, die vor allem Initiativen der Fraktionen vorbereiten und die Beratungen der Ausschüsse begleiten.