Mit großer Mehrheit hat der Landtag in der Plenarsitzung am 30. April 2008 eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Landesverfassung verabschiedet. Danach wandelte sich der Landtag von Baden-Württemberg ab dem Jahr 2011 vom Teilzeit- zum Vollzeitparlament, was die Landtage der übrigen Flächenländer bereits waren. Die Abgeordneten kommen jetzt für ihre Altersvorsorge privat auf, die Höhe der steuerpflichtigen Entschädigung wurde an das Niveau der in vergleichbaren Flächenländern bezahlten Diät angeglichen. Außerdem gilt ab dem Jahr 2016 eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das heißt, zum Beispiel Lehrer, Bürgermeister oder Landräte können nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein. Beschlossen wurde ebenfalls, den Beginn einer Wahlperiode um einen Monat auf den 1. Mai vorzuverlegen.
Rechtliche Grundlagen für die Parlamentsreform:
Gesetzesbeschluss zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Drucksache 14/2681
Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses Drucksache 14/2642
Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Drucksache 14/2500
Vorverlegung des Beginns der Wahlperiode um 1 Monat Drucksache 14/2490
Interfraktioneller Antrag, verabschiedet am 26. Juli 2007 Drucksache 14/1550
Artikel zur Parlamentsreform Auszug Landtagsspiegel